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Bettspiele am Sontagmorgen

Ein Ehepaar wurde rechtskr�ftig verurteilt, weil es zulie�, da� die f�nfj�hrige Tochter am erigierten Penis des noch halb schlafenden Vaters "Gangschaltung" spielte. Die Eltern erhielten eine Freiheitsstrafe, die in Verbindung mit einer Geldstrafe zur Bew�hrung ausgesetzt wurde; das Kind kam in eine Pflegefamilie

(Dokumentation einer Marburger Frauengruppe, Zeitschrift Brigitte Nr. 22/1977)

(Zitat aus AHS-Papier S. 14)

Fall, der von einer Marburger Frauengruppe berichtet wurde, p�d.extra 1978, H.3, S.8 f. zitiert nach Baurmann 1983, p. 67-68

Ein Arbeiterehepaar wurde in zweiter Instanz zu ca. 10000,- DM wegen "sexuellem Mi�brauch" der 5j�hrigen Tochter verurteilt. Die Revision wurde verworfen. Anla�: Am 12.5.1977 wurde in Aalen ein Ehepaar wegen fortgesetzten sexuellem Mi�brauchs ihrer Tochter zu je 8 Monaten Freiheitsstrafe zur Bew�hrung und zu einer Geldstrafe von 3000,- DM verurteilt. Am 8.9.1977 wandelte das Landgericht Ellwangen das Urteil zweitinstanzlich in 5400,- DM Geldstrafe um. In der Sache folgten die Richter dem Urteil des Amtsgerichts Aalen. Was war geschehen?

Traumatisierende Verh�re

Das M�dchen Silvia (5) schl�pfte an Sonn- und Feiertagen morgens zu ihrer Mutter [...] und ihrem Stiefvater [...] ins Bett. Die Eltern, "die unbekleidet zu schlafen pflegten" (vgl. Urteilsbegr�ndung) und Silvia spielten dann bis zum Aufstehen wie viele andere Familien amm Sonntagmorgen "Bettspiele" (Kissenschlachten, Raufen usw.).

Dabei soll Silvia auch manchmal am Penis ihres Stiefvaters "Gangschaltung" gespielt haben.

Als der leibliche Vater davon erfuhr, zeigt er das Ehepaar V. sofort an. Silvia, die schon infolge der Scheidung ihrer Eltern eine Odyssee zwischen Vater, Mutter und Gro�eltern hinter sich hatte, wurde in einer "Nacht- und Nebelaktion" (Zitat der Pflegemutter) vom Jugendamt abgeholt und in eine Pflegefamilie gebracht. Hier zeigt sie starke Zerst�rungswut und Selbstverletzungstendenzen. Wiederholt wird das Kind zu den inkriminierten Tatbest�nden verh�rt. Dabei drehen sich diese Verh�re, wie auch die beiden Prozesse lediglich um die Frage, ob das "Gangschaltungsspiel" stattgefunden hat, in welchem Zustand sich dabei der Penis des Otto V. befand und ob Vater oder Mutter Silvia zu den "Spielen" "ermuntert", "bestimmt" oder es "abgewehrt" haben. Die Frage, wie das Spiel �berhaupt zu bewerten sei, wird trotz zweier ausf�hrlicher Gutachten der Verteidigung zu diesem Problem nur in einem Nebensatz der Urteilsbegr�ndung abgetan:

"Da� die festgestellten Manipulationen Silvias am Geschlechtsteil ihres Stiefvaters sowohl normativ als auch quantitativ sexuelle Handlungen von strafrechtlich relevanter Erheblichkeit darstellten, bedarf keiner weiteren Begr�ndung."

Da� das Urteil in zweiter Instanz geringf�gig abgeschw�cht wurde, begr�ndet das Gericht unter anderem damit, da� "keine auf- und abw�rtsgerichteten, onanie�hnlichen Manipulationen festgestellt werden konnten".

Der Rechtsanwalt kritisierte das Urteil in seinem Revisionsantrag auf mehreren Ebenen (einseitige Beweisw�rdigung, Au�erachtlassen der in den Gutachten dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse, ungepr�fte Unterstellung einer sexuellen Absicht). Trotzdem lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart die Revision ohne m�ndliche Verhandlung ab, weil die Nachpr�fung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung seiner Einsch�tzung nach keinen Rechtsfehler ergeben hat.

[...]

Die Entscheidung des Jugendamtes, Silvia aus der Familie V. in eine Pflegefamilie zu bringen, wurde inzwischen erfolgreich gerichtlich angefochten. Silvia wurde in einem abgetrennten Verfahren endg�ltig ihrer Mutter [...] zugesprochen.

Die hehren Ziele der Rechtssprechung, der Schutz der Familie, Der Schutz des Kindes und der Schutz der Privatsph�re haben sich in der Praxis in ihr Gegenteil pervertiert: Die Privatsph�re der Familie wurde durch diese Eingriffe zerst�rt, das Kind durch die Verh�re traumatisiert, die urspr�nglich sicher harmlosen Beziehungen in der Familie durch die Hintergedanken der Richter sexualisiert.