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Untersuchung 2

Aus der Totalerhebung der 8058 angezeigten Sexualkontakte [...] wurde eine Zufallsstichprobe deklarierter Sexualopfer gezogen.

[...] entschlossen wir uns zu einem Anschreiben, in dem die wissenschaftliche Forschungsgruppe den Adressaten bat, an einer wissenschaftlichen "Befragung zu sexuellen Erlebnissen in der Kindheit" teilzunehmen. [...]

[p.130] Von den 431 angeschriebenen ehemals deklarierten Opfern lehnten 41 die Befragung ab, 112 erklärten sich bereit, an dem Interview teilzunehmen, und 278 reagierten überhaupt nicht auf das Anschreiben. [...]

[p.131] Dann wurden allen 112 Personen eine Reihe von Fragen gestellt, die verschiedene, mögliche sexuelle und nichtsexuelle Viktimisationen betrafen (vgl. Frage 109 ff beim RDSV im Anhang 3).

Wenn eine Person verneinte, ein entsprechendes Ergebnis gehabt zu haben (N = 36), dann wurde die Befragung hier abgebrochen, um das Vergessen oder Nicht-darüber-sprechen-wollen der Person zu respektieren.

Insbesondere in einigen Fällen von exhibitionistischen Kontakten, bei denen das deklarierte Opfer damals sehr jung war (beispielsweise 5 Jahre), erschien den Psychologen ein Vergessen surchaus glaubwürdig. In diesen Fällen ist übrigens auch ein Schaden beim deklarierten Opfer recht unwahrscheinlich. Es gab auch Fälle, wo der Psychologe oder die Psychologin "das Gefühl hatte", die Person wollte nicht noch einmal über die damalige sexuelle Viktimisation sprechen. Überraschenderweise stimmt die Zahl von etwa 32% der Befragten, die sich nicht mehr zu dem damals angezeigten Sexualkontakt äußerten oder äußern wollten sehr stark überein mit Kürzingers Wert von 29%.

S. 415 - Beispiel für Schadensabschätzung

Schlimmstensfalls deshalb, weil im Zweifelsfall jeweils die höhere Schadensstufe geschätzt wurde. Fälle, bei denen von den Psychologen beweifelt worden war, daß die berichteten Störungen mit dem Sexualdelikt im Zusammenhang standen, wurden nicht herausgenommen. So konnte beispielsweise bei einer Befragung die Tochter nicht getrennt von der Mutter befragt werden. Die Beziehung zwischen Mutter und Tochter erschien der Psychologin gestört. Als die Frage nach den Schäden kam, fühlte sich das deklarierte Opfer von dem exhibitionistischen Kontakt nicht geschädigt. Die Mutter mischte sich in das Gespräch ein und nannte das Bettnässen der Tochter in der Kindheit als eine Folge der Straftat. Dem stimmte die Tochter dann zu. Dieses Opfer wurde hier als "geschädigt" registriert.
Tabelle 98 a:
                               	  |       Verhalten des deklarierten Opfers
Anzahl der Opfer		  |
                                  |    sonstiges Verhalten | Ablehnung, Abwehr
				  |			   |
----------------------------------+------------------------+------------------
Opfer nennt keinen Schaden     	  |            10      	   |   	   25
			       	  |     	           |
O. nennt Schäden ger. Ausmaßes 	  |     	0          |       12
			       	  |     	           |
O. nennt Schäden größ. Ausmaßes   |             0          |       27
				  |			   |