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Folgen des Strafverfahrens f�r die Kinder

In dieser Datei werden die Folgen des Strafverfahrens f�r die beteiligten Kinder untersucht.

Inhalt:




AHS

[1988]:

Kinder, die durch eine sexuelle Handlung selbst nicht gesch�digt wurden, sondern erst aufgrund deren Anzeige und eines Strafverfahrens tats�chlich zu Opfern werden und Schaden erleiden, sind nicht die Ausnahme. Sowohl die Tatsache als auch die Methoden der Polizeiverh�re sowie die Durchf�hrung von Gerichtsverhandlungen verletzen die Intimsph�re in meist unverantwortlicher Weise. Positive Erfahrungen mit der Sexualit�t werden dadurch nachtr�glich ins Gegenteil verkehrt. Aus solchen Verfahren gehen Kinder oft seelisch schwer verletzt und mit tiefen Schuldgef�hlen hervor: schuldbewu�t, weil sie etwas angeblich Schlimmes selbst mit ver�bt haben, und schuldbewu�t, den befreundeten "T�ter" verraten zu haben. Auch wenn die Beh�rden um Diskretion bem�ht sind, dringt erfahrungsgem�� immer etwas nach au�en und haftet den "Opfern" als dauerhafter Makel an. Das Gesetz, das vorgibt, Kinder zu sch�tzen, schadet ihnen in solchen F�llen. (p.21)