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Die Kosten der Bestrafung
F�r eine Absch�tzung des Nutzens der Androhung einer Freiheitsstrafe
m�ssen auch die rein materiellen Kosten einer solchen Gef�ngnisstrafe
abgesch�tzt werden.
- Kosten f�r den Bau einer Gef�ngniszelle.
- Kosten f�r das Wachpersonal.
- Kosten f�r den Unterhalt eines Gefangenen.
- Steuerausfall, da der Gefangenen nicht mehr seiner fr�heren
Arbeit nachgehen kann.
- Kosten f�r die Familie des Gefangenen. Dies enth�lt sowohl
immaterielle Kosten wie das Leid der Familienmitglieder durch die
Trennung und den Verdienstausfall eines Familienmitglieds als auch
evtl. entstehende Kosten f�r die Gesellschaft wie Sozialhilfe,
Heimunterbringung von Kindern u�.m.
- Kosten der Strafverfolgung selbst (Polizei, Staatsanwaltschaft,
Gerichte).
- Kosten der sp�teren Wiedereingliederung des Gefangenen in die
Gesellschaft (Bew�hrungshelfer etc.)
Die "Kosten" f�r den T�ter selbst sind hier nicht mit betrachtet.