Betroffene Pädophile empfinden die augenblickliche Schutzalter-Gesetzgebung als Unrecht und fordern eine Dekriminalisierung ihrer Liebe. Im augenblicklichen Klima müssen sie jedoch eher mit dem Gegenteil - einer Verschärfung des Strafrechts, um "Kinder besser vor sexuellem Mißbrauch zu schützen" - rechnen. Bei etwas genauerer Betrachtung erkennt man jedoch, dass hier gar kein Widerspruch besteht - es gibt ein paar einfache Reformvorschläge, die beiden Seiten gerecht werden:
Dekriminalisiert werden kann aus verschiedenen Gründen (siehe Haveman 1992):
Leider spielen in vielen Diskussionen Argumente zu den Punkten B und C kaum eine Rolle. Wenn dann in der Diskussion einige Vorbehalte gegen eine völlige Anerkennung nicht ausgeräumt werden, zieht man daraus den Schluss, dass alles so bleiben sollte wie gehabt. Die Kosten/Nutzen Abschätzung nach Punkt C fällt dabei völlig unter den Tisch.
Hier konzentrieren wir uns daher nicht auf die ethisch/moralische Diskussion pädophiler Beziehungen, sondern auf davon unabhängige Argumente - also Argumente, die auch dann noch Bestand haben, wenn man pädophile Beziehungen für unmoralisch oder schädlich und ihre Bekämpfung für wünschenswert hält. In diesem Sinne werden hier auch Reformen diskutiert, die möglicherweise auch in einer Gesellschaft konsensfähig sind, die Pädophilie negativ wertet:
Unabhängig von einer positiven oder negativen Wertung pädosexueller Handlungen an sich ist jedoch fraglich, ob und inwieweit das Strafrecht ein geeignetes Mittel ist, pädosexuelles Verhalten zu unterdrücken. Insbesondere negative Nebenwirkungen werden oft vergessen:
Ich möchte hier einige Vorschläge zu einem reformierten Sexualstrafrecht machen. Zuerst ein IMO ideales Sexualstrafrecht.
Siehe auch das Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik von Volker Beck.