Betroffene P�dophile empfinden die augenblickliche Schutzalter-Gesetzgebung als Unrecht und fordern eine Dekriminalisierung ihrer Liebe. Im augenblicklichen Klima m�ssen sie jedoch eher mit dem Gegenteil - einer Versch�rfung des Strafrechts, um "Kinder besser vor sexuellem Mi�brauch zu sch�tzen" - rechnen. Bei etwas genauerer Betrachtung erkennt man jedoch, dass hier gar kein Widerspruch besteht - es gibt ein paar einfache Reformvorschl�ge, die beiden Seiten gerecht werden:
Dekriminalisiert werden kann aus verschiedenen Gr�nden (siehe Haveman 1992):
Leider spielen in vielen Diskussionen Argumente zu den Punkten B und C kaum eine Rolle. Wenn dann in der Diskussion einige Vorbehalte gegen eine v�llige Anerkennung nicht ausger�umt werden, zieht man daraus den Schluss, dass alles so bleiben sollte wie gehabt. Die Kosten/Nutzen Absch�tzung nach Punkt C f�llt dabei v�llig unter den Tisch.
Hier konzentrieren wir uns daher nicht auf die ethisch/moralische Diskussion p�dophiler Beziehungen, sondern auf davon unabh�ngige Argumente - also Argumente, die auch dann noch Bestand haben, wenn man p�dophile Beziehungen f�r unmoralisch oder sch�dlich und ihre Bek�mpfung f�r w�nschenswert h�lt. In diesem Sinne werden hier auch Reformen diskutiert, die m�glicherweise auch in einer Gesellschaft konsensf�hig sind, die P�dophilie negativ wertet:
Unabh�ngig von einer positiven oder negativen Wertung p�dosexueller Handlungen an sich ist jedoch fraglich, ob und inwieweit das Strafrecht ein geeignetes Mittel ist, p�dosexuelles Verhalten zu unterdr�cken. Insbesondere negative Nebenwirkungen werden oft vergessen:
Ich m�chte hier einige Vorschl�ge zu einem reformierten Sexualstrafrecht machen. Zuerst ein IMO ideales Sexualstrafrecht.
Siehe auch das Pl�doyer f�r eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik von Volker Beck.