[Base] [Index]

Das Ideale Sexualstrafrecht

Hier m�chte ich einen leider wenig realistischen Vorschlag f�r eine Reform des Sexualstrafrechts machen. Ich meine jedoch, da� es wichtig ist, da� ein solcher Idealvorschlag dargestellt wird.

Im Ideal sollte Sexualstrafrecht lediglich die sexuelle Selbstbestimmung sch�tzen, diese jedoch besser als bisher. Grundlage w�re eine einheitliche Behandlung von Vergewaltigung un N�tigung von Erwachsenen und Kindern, bei denen das Alter des Kindes individuell im Strafma� ber�cksichtigt wird.

Sieht man sich das heutige Sexualstrafrecht bei Erwachsenen an, dann ist klar, da� der Schutz von Frauen vor Vergewaltigung verst�rkt werden mu�, um auf ein Niveau zu kommen, auf dem der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt ausreichend durch ein entsprechend h�heres Strafma� gew�hrleistet ist.

Vergewaltigung

Sollte sowohl aktuelle k�rperliche Gewalt als auch deren Androhung umfassen. Dies ist ziemlich gleichwertig, da das Opfer oft nicht in der Lage ist, sich zu wehren, und ihm dies auch nicht zu empfehlen ist.

Sollte jede Penetration (Eindringen in eine K�rper�ffnung des Opfers) sowohl mit dem Penis als auch mit anderen K�rperteilen oder Gegenst�nden umfassen. Diese Handlungen werden vom Opfer in etwa als gleich schlimm empfunden.

In einer weiteren Fallgruppe sollten geringere sexuelle Handlungen erfasst werden.

Der Grad der Gewaltanwendung und die Intensit�t der sexuellen Handlungen sollten die H�he der Strafe entscheident mitbestimmen.

Ist das Opfer ein Kind, und/oder besteht ein besonderes Abh�ngigkeitsverh�ltnis, dann sollte dies - unter Ber�cksichtigung des Alters bzw. Entwicklungsstandes des Kindes und/oder der Art des Abh�ngigkeitsverh�ltnisses - besonders strafversch�rfend wirken.

Sexuelle N�tigung

Hierunter sollten unfreiwillige sexuelle Handlungen zusammengefa�t werden, die nicht Vergewaltigungen sind. D.h., die sexuellen Handlungen wurden zwar nicht durch k�rperliche Gewalt oder deren Androhung erzwungen, sondern anderweitig - also durch Machtmi�brauch, Betrug, Erpressung usw. usf.

Gew�nschte sexuelle Handlungen

Vom Kind gew�nschte sexuelle Handlungen bleiben straffrei. Gew�nscht bedeutet hierbei, da� das Kind entweder selbst die Initiative ergriffen hat oder auf eine Initiative eines Erwachsenen positiv reagiert hat.

F�lle, in denen der Erwachsene das Kind falsch informiert hat ("das machen alle Kinder", "das mu� so sein") fallen jedoch unter Betrug und somit N�tigung.

F�lle, in denen der Erwachsene seine Autorit�t als Erwachsener mi�braucht ("Komm jetzt, los", "Hab dich nicht so") gelten als Machtmi�brauch, also N�tigung.

Demgegen�ber gibt es jedoch eindeutige Situtationen, in denen klar ist, da� das Kind freiwillig mitmacht und den Sex w�nscht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kind wei�, da� es jederzeit nein sagen kann und dieses Nein zum sofortigen Abbruch der sexuellen Handlungen f�hrt.