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Aus der Geschichte

Vor dem Ende des 16 Jahrhunderts finden sich keine eigenst�ndigen Vorschriften gegen Sexualkontakte Erwachsener mit Kindern. Sie entwickelten sich allm�hlich vom 16.-19. Jahrhundert (Schetsche 1994, p.202-203).

Als Begr�ndung f�r die Einf�hrung solcher Gesetze diente dabei zuerst der Schutz vor rein k�rperlichen Sch�den. Im 20. Jahrhundert stellte man die geistig-sittliche Sch�digung an ihre Seite.


"Die mittelalterlichen Strafrechtsquellen haben die an Kindern ver�bte Unzucht nicht unter eine besondere Strafe gestellt. Auch die gemeinrechtlichen Theorien sehen teilweise in den geschlechtlichen Angriffen auf Kinder kein besonderes Verbrechen." (Aaron, 1910, S.1)

Siehe auch