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Gibbens T.C.N., Prince J.

Child Victims of Sex Offenses

London (1963)

aus: Baurmann 1983, S. 180 f

Das Londoner Institute for the Study and Treatment of Deliquency brachte 1963 einen Bericht �ber "Child Victims of Sex Offenders" heraus. Gibbens and Prince hatten sich dabei vorwiegend mit den Auswirkungen besch�ftigt, die die Gerichtsverhandlungen auf das kindliche Sexualopfer in seiner Zeugeneigenschaft haben.

Mit Unterst�tzung der "Federation of Commitees for the Moral Welfare of Children", die darauf hingewiesen hatte, da� kindliche Sexualopfer durch Gerichtsverhandlungen gesch�digt werden, konnte eine Kontrollgruppe von 82 Kindern zusammengestellt werden, bei denen keine sexuelle Viktimisierung bekannt war. Sie galten als Vergleichsgruppe f�r 46 untersuchte kindliche Sexualopfer, die als Zeugen in Strafverfahren aufgetreten waren. Zus�tzlich zur Selektion, die �blicherweise schon bei der Strafverfolgung stattfindet, schlossen die Autoren leichtere F�lle ("minor sex behavior between children, home circumstances involving moral danger etc." S. 9) aus. Das bedeutet, da� die Untersuchung nur Auskunft geben kann �ber eine bestimmte Opfergruppe von verurteilten Sexualkontakten.

Gibbens und Prince stellten fest, da� unter den verurteilten F�llen h�ufiger solche zu finden sind, bei denen sich das deklarierte Opfer und der Beschuldigte schon vorher kannten. Diese F�lle mit h�herem Bekanntschaftsgrad seien meist auch schwerwiegender als die F�lle mit vorher unbekannten Beschuldigten. Zudem seien in diesen F�llen h�ufiger gest�rte soziale Verh�ltnisse beim kindlichen Opfer zu beobachten, in denen ein Milieu fehlte, das bei der angemessenen Verarbeitung der Erlebnisse helfen k�nnte. Bei etwa einem Viertel der F�lle konnte Gibbens und Prince beobachten, da� das Verhalten der Eltern daf�r verantwortlich war, da� beim Kind Sch�den auftraten oder sich verst�rkten. H�ufig hatten die Eltern die Situation also durch ihr Verhalten verschlimmert. (S. 14) Insofern sei die Intensit�t der sexuellen Handlung und sogar das Ausma� der Gewaltanwendung nicht allein ma�geblich f�r die Folgen beim kindlichen Sexualopfer.

Die negativen Auswirkungen der Gerichtsverhandlung sehen die Autoren offensichtlich erst als dritte Schadensursache und geben neun Empfehlungen zur Verbesserung der Lage der kindlichen Zeugen bei Strafverfahren wegen Sexualdelikten. Anschlie�end an Wells fordern die Autoren dringend eine Nachsorge f�r kindliche Sexualopfer und eine spezielle Ausbildung der Polizeibeamtinnen, die mit solchen Sexualopfern zu tun haben (S. 23).

Zusammenfassend kommen Gibbens und Prince zu dem Schlu�, da� die Strafverfolgung bei den Sexualdeikten h�ufig mehr Schaden bei den Kindern anrichte als die eigentliche Tathandlung. Manchmal seien die Reaktionen der formellen und informellen Sozialkontrolle sogar die einzige Ursache f�r dauerhafte Sch�den beim kindlichen Opfer. Dies versto�e gegen den Geist des Sexualstrafrechts, welches doch beanspruche, das Kind zu sch�tzen.