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Karriere bei Sexualstraftaten

Die Frage, die hier untersucht werden soll, ist die einer m�glichen T�terkarriere bei Sexualstraftaten. Damit ist gemeint, da� ein Straft�ter mit harmlosen exhibitionistischen Taten beginnt, um dann sp�ter immer schwerere und gewaltt�tigere Sexualstraftaten bis hin zum Sexualmord zu begehen.

Dies ist nach vielen Untersuchungen eindeutig nicht der Fall. Wenn Sexualstraft�ter r�ckf�llig werden, dann in ihrer eigenen Kategorie: Exhibitionisten bleiben Exhibitionisten, P�dophile bleiben P�dophile.

Sexuelle Gewaltt�ter haben fr�her eher andere Gewalttaten begangen als gewaltfreie Sexualstraftaten.

Kinsey 1953 S. 118 f., zitiert nach Baurmann 1983, S. 100 f.

In diesem Kinsey-Report wird im Zusammenhang mit der Art der strafbaren Sexualkontakte von dem die Frauen berichtet hatten, bereits 1953 darauf hingewiesen, da� der �bliche Sexualt�ter nicht dazu neige, sich von einer harmloseren zu einer schwerwiegenderen Handlung zu "steigern":

"Unsere Daten berechtigen uns jedenfalls nicht zu der Annahme, da� eine hoher Prozentsatz dieser M�nner spezifisch sexuelle Ber�hrungen gesucht hatte. Man kann sogar eher annehmen, da� nur ein �u�erst geringer Prozentsatz der Exhibitionisten dem M�dchen irgendeinen k�rperlichen Schaden zugef�gt haben w�rde. In den Kriminalakten befinden sich nur wenige F�lle von Notzuchtverbrechern, die als Exhibitionisten begonnen haben." (S. 119)

"Da� ein Sexualverbrecher selten von kleineren zu gr��eren Straftaten �bergeht, wird auch best�tigt von:

Aus: Baurmann 1983, S. 303

Ernstzunehmende Wissenschaftler weisen immer wieder nach, da� es die kriminelle Karriere vom Exhibitionisten zum Vergewaltiger in der Regel nicht gibt. [...] Von einem Schl�ger oder R�uber und von verdeckt aggressiv agierenden Menschen ist viel eher eine Vergewaltigung zu erwarten als von einem Exhibitionisten oder P�dophilen. So stellten auch Berner, Gr�nberger und Sluga bei einer Untersuchung zur R�ckf�lligkeit von Sexualstraft�tern fest, da� Exhibitionisten, Homosexuelle und P�dophile jeweils vorwiegend in ihren Deliktsbereichen r�ckf�llig werden, w�hrend Vergewaltiger und Gewaltt�ter vorwiegend wechselweise in den Bereichen Raub, K�rperverletzung und Vergewaltigung bzw. N�tigung r�ckf�llig werden.

Aus: Baurmann 1983, S. 304f

Unterteilt man die Tatverd�chtigen in die beiden Gruppen "zeigte drohendes oder gewaltt�tiges Verhalten" und "zeigte sonstiges Verhalten", dann kann man aufgrund der Vorstrafen wegen Sexualdelikten �berhaupt keine Vorhersage mehr machen. Das hei�t, sexuelle Gewaltt�ter fallen nicht auf wegen ihrer Vorstrafen im Bereich des Sexualstrafrechts. Umgekehrt bedeutet dieses Ergebnis, da� anhand der Vorstrafen wegen Sexualstraftaten nicht die gewaltt�tigen Sexualt�ter aus der Gesamtgruppe aller Sexualt�ter "herausgefiltert" werden k�nnen. Die Annahme von der sexualkriminellen Karriere (Exhibitionist -> Homosexuelle/P�dophile -> Vergewaltiger -> Sexualm�rder) ist ganz offensichtlich falsch. Die "Karrieren" des Exhibitionisten und der meisten P�dophilen sehen offensichtlich so aus, da� die Angeh�rigen dieser Gruppen im Laufe ihres Lebens immer wieder in ihrem Bereich in Erscheinung treten.

F�r die Tatverd�chtigen aus Niedersachsen wurden die Daten aber nicht nur nach dem Kriterium "Vorstrafen wegen Sexualdelikten", sondern auch nach dem Kriterium "allgemein vorbestraft" ausgewertet. [...] Zieht man die F�lle heran, bei denen die Tatverd�chtigen drohendes oder gewaltt�tiges Sexualverhalten vorgeworfen wurde, dann waren sogar 23% von ihnen allgemein vorbestraft, w�hrend bei den gewaltlosen Sexualdelikten nur 16% allgemein vorbestraft waren.

Trotz der Schw�chen [...] - wobei eine sorgf�ltige Spezialuntersuchung hierzu wahrscheinlich noch deutlichere Ergebnisse in die aufgezeigte Richtung liefern d�rfte - best�tigt das vorliegende Material [...]: Die gewaltlosen Sexualt�ter, wie Exhibitionisten und P�dophile, sind oft so stark auf ihre sexuelle Befriedigungsform fixiert, da� sie immer wieder mit diesem Verhalten auff�llig werden. Die gewaltt�tigen Sexualt�ter hingegen geh�ren einer Gruppe an, die eher in verschiedenen Kommunikationsbereichen gewaltt�tig agiert. So ist es gar nicht erstaunlich, wenn ein R�uber auch als Schl�ger, (Kindes-)Mi�handler oder Vergewaltiger auff�llig wird. [...] Es gibt deutlich voneinander unterscheidbare gewaltlose und gewaltt�tige Sexualdelikte.

Dies sollte ganz erheblich Auswirkungen auf die kriminalpolizeiliche Praxis haben. Ein bisher unbekannter und zu ermittelnder Vergewaltiger ist nicht so sehr in einer allgemeinen Datei von Sexualt�tern zu suchen, sondern eher unter den fr�her gewaltt�tig auff�llig gewordenen Delinquenten.