[S. 515]
Die diffusen Meinungen und Einstellungen, die Vorurteile, der Informationsmangel bez�glich der abweichenden Sexualit�t wirken als Ganzes oder ausschnittsweise in den Alltag hinein,
Die haupts�chlichsten Fragstellungen der Untersuchung waren:
[S. 516]
Ausgangspunkt der viktimologischen Untersuchung war eine vierj�hrige Fragebogenaktion (1969-1972) bei nahezu allen Sexualopfern, die im Bundesland Niedersachsen bei der Polizei bekannt wurden (S. 127 f). Opfer waren bei dieser Untersuchung also Personen, die selbst deklariert hatten, Opfer geworden zu sein oder Personen, die von anderen als Opfer deklariert worden waren. (Beide werden als "deklarierte Opfer" (S. 25 ff) bezeichnet.) Die weiblichen Sexualopfer waren bis zu 20 Jahren, die m�nnlichen bis zu 14 Jahre alt. Damit wurde der zahlenm��ig bedeutsamste Teil der deklarierten Sexualopfer befragt. Die Aussagen dieser 8058 deklarierten Sexualopfer aus der Totalerhebung wurden viktimologisch ausgewertet und sind von �berregionaler Bedeutung. Schl�sse aus der Untersuchung sind nicht auf Niedersachsen zu beschr�nken.
In einem zweiten Schritt wurden in einer "Panel Study" 112 zuf�llig ausgew�hlte Sexualopfer aus dem Total gebeten, an einer Nachuntersuchung teilzunehmen (S 128 ff). Diese Nachuntersuchung fand im Einzelfall sechs bis zehn Jahre nach der Opfer-Deklaration (Anzeige) statt, und zwar in den Jahren 1979 und 1980. Die Nachuntersuchung bestand aus einem weitgehend standarisierten Tiefeninterview, in das bew�hrte psychodiagnostische Testverfahren und viktimologische Fragestellungen integriert waren. Diese Gespr�che wurden im Haus des deklarierten Sexualopfers gef�hrt. Die Interviewer waren weibliche und m�nnliche Psychologen.
Schlie�lich wurden in einem dritten Schritt die Gerichtsakten von 131 Sexualdelikten aus einer anderen Region untersucht (S. 132 ff). Bei diesen F�llen war es also nicht nur zu einer Anzeige bei der Polizei, sondern auch zu einer Verurteilung vor Gericht gekommen. Bei dieser viktimologisch orientierten Aktenanalyse wurden nur F�lle herangezogen, bei denen ein ausf�hrliches psychologisches Glaubw�rdigkeitsgutachten vorlag. Diese F�lle waren zu einem vergleichbaren Zeitpunkt geschehen wie die F�lle des Totals. Der Zweck dieses dritten Untersuchungsschritts war der Vergleich zwischen lediglich angezeigten Sexualkontakten und den verurteilten. Fast alle bisher bekannten Untersuchungen hatten sich leider ausschlie�lich mit verurteilten Sexualkontakten besch�ftigt.
[S. 517]
Die Sexualopfer waren zu 80-90% M�dchen und Frauen. Die haupts�chlich betroffenen Altersgruppen waren je nach Deliktart sehr unterschiedlich. Beim sexuellen Mi�brauch von Kindern sind ann�hernd zwei Drittel zwischen 7 und 13 Jahre alt. Im Bereich Vergewaltigung sind vorwiegend die jungen Frauen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren gef�hrdet. Das Alter der Frauen, die mit einem Exhibitionisten (Gliedvorzeiger) konfrontiert werden, streut weiter. Dabie sind die j�ngeren Altersgruppen etwas st�rker vertreten.
Als Beschuldigte treten fast ausschlie�lich M�nner, und zwar vorwiegend im Alter von 25 bis 35 Jahren, auf (S. 234 ff). Die immer noch weit verbreitete Vorstellung von einer Mehrzahl �lterer und greiser Sittlichkeitsverbrecher ist unzutreffend.
Der Altersunterschied zwischen Opfer und Beschuldigtem betr�gt im Durchschnitt 25 Jahre, beim erzwungenen Sexualkontakt allerdings nur noch sieben Jahre (S. 237 ff).
Die Sexualopfer sind also vorwiegend junge Frauen und M�dchen, die von M�nnern "in den besten Jahren" bedroht werden. Als zahlenm��ig bedeutendste Tatbest�nde des Strafgesetzbuchs zeigten sich (S. 218 ff):
Exhibitionismus (Par. 183 StGB) 23,9% Sexueller Mi�brauch von Kindern (Par. 176 StGB) 35,5% Sexuelle N�tigung (Par. 178 StGB) und Vergewaltigung (Par. 177 StGB) 22,2% sonstige 18,4%
Unter den "sonstigen" befanden sich in dieser Untersuchung auch sexueller Mi�brauch von Schutzbefohlenen (Par. 174 StGB) und Beischlaf zwischen Verwandten (Par. 173 StGB) mit zusammen etwa 8%. Wenn man bei Inzestopfern Sch�den feststellt, dann r�hren diese manchmal nicht asuschlie�lich vom Sexualdelikt her, sondern sie sind in manchen F�llen die Folge schwerer algemeiner St�rungen in der Familie. Die Inzesthandlung ist dabei ein weiteres Symptom dieser St�rungen. Als extrem kleine Gruppe gilt auch die angezeigte Verf�hrung (Par. 182 StGB). Unter diesem Paragraphen werden im Bundesgebiet j�hrlich nur etwa 10-15 T�ter verurteilt. Bei den letztgenannten Deliktarten d�rfte die Dunkelziffer (S. 90 ff) besonders gro� sein.
Gleichgeschlechtliche Kontakte spielten statistisch und kriminologisch keine wesentliche Rolle bei der Untersuchung (S. 215 ff). Zum einen machten sie nur 10-15% der F�lle aus und zum anderen waren die beschriebenen sexuellen Handlungen "harmloser", fast ausschlie�lich ohen Gewaltanwendung durch den Beschuldigten (S. 287 ff) und es f�hlte sich deshalb auch keines der m�nnlichen Opfer gesch�digt. In diesen F�llen konnte auch kein Schaden mit Hilfe der Testverfahren gemessen werden.
Die Exhibitionisten sind f�r die Frauen und Kinder in fast allen F�llen fremde M�nner (S. 261 ff). Bei den anderen angezeigten Sexualkontakten tritt jedoch eher ein vorher bekannter oder gar verwandter Sexualt�ter auf. Das bedeutet, da� die Warnung vor dem fremden Sexualverbrecher pr�ventiv unwirksam und sexualp�dagogisch h�chst [S. 518] bedenklich ist, denn ein Gef�hl der Bedrohung durch fremde Menschen wird vermittelt, w�hrend beispielsweise die Vergewaltigungen eher durch Bekannte aus dem sozialen Nahraum stattfinden. Mit zunehmendem Bekanntschaftsgrad zwischen Opfer und T�ter nimmt die Intensit�t des Sexualkontakts, h�ufig auch der psychische Schaden beim Sexualopfer zu.
Wenn es �berhaupt zur Anzeige kommt, dann werden gewaltt�tige Sexualt�ter und Exhibitionisten von den Opfern oder ihren Angeh�rigen schneller angezeigt. Bei den Vergewaltigungsopfern dr�ckt sich damit meist Emp�rung, Angst, Wut und Leid des Opfers aus. Demgegen�ber ist es beim Exhibitionismus mehr die Emp�rung der Angeh�rigen des Opfers �ber das Sexualverhalten dieses fremden Mannes. Weil der Beschuldigte ein fremder ist, bestehen auch weniger Skrupel, ihn anzuzeigen.
Ganz anders ist die Lage im Bereich des Par. 176 StGB (Sexueller Mi�brauch von Kindern) (S. 401, S. 432 ff). Teilweise werden die Sexualkontakte von den Kindern als nicht so wesentlich betrachtet, manchmal sogar verschwiegen, so da� das Delikt oftmals eher zuf�llig bekannt wird. Selbst bei schwerwiegenden Delikten, in diesem Bereich schrecken die Eltern �fters vor einer Anzeige zur�ck, weil der Beschuldigte oftmals ein Bekannter ist (zum Dunkelfeld - S. 98 ff). In beiden F�llen kann es - aus unterschiedlichen Gr�nden - leicht zu sekund�ren Sch�digungen beim Opfer kommen, d.h. da� das Kind zus�tzlich oder erst durch das Verhalten der Umwelt gesch�digt wird (S. 461 ff), wobei die sekund�ren Sch�digungen nicht selten gravierender sind als die prim�ren.
Insgesamterkl�rten 51,8% der Sexualopfer, da� sie sich in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit dem angezeigten Sexualkontakt, also prim�r oder sekund�r, gesch�digt f�hlen oder f�hlten (S. 409 ff). Die empfundene Sch�digung bei den gesch�digten Sexualopfern dauerte im Durchschnitt 4 Jahre und 8 Monate an (S. 460 ff). Neben diesen 51,8% gesch�digten Sexualopfern - davon zwei Drittel mit erheblichen psychischen Folgen - gibt es eine gro�e Gruppe von 48,2% der Opfer, von denen keine Sch�digung bekannt wurde. Von vielen Fachleuten wurde bisher angenommen, es g�be kaum Sexualopfer ohne Sch�den. Hier mu� sicherlich einiges neu �berdacht werden. Sekund�re Sch�den k�nnen nach exhibitionistischen und anderen gewaltlosen Sexualkontakten besonders leicht auftreten, wenn das Kind aus einer Familie kommt mit besonders engen sexuellen Einstellungen, (S. 454 ff), auseiner Familie, in der viel Angst gemacht wurde vor dem "Sittenstrolch" oder aus einer Familie, wo aus allgemeiner Hilflosigkeit und Angst dramatisierend mit der Viktimisierung umgegangen wird (S. 438 ff). Als weitere Quelle sekund�rer Sch�digungen k�nnen sich die Strafverfolgunsbeh�rden und auch die Polizei leider nicht ausnehmen (S. 561 ff). Es ist unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Verbrechensopfers und der Aufkl�rungsquote bei schweren Sexualdelikten unertr�glich, wenn einige Opfer Sch�den durch die Strafverfolgung erleiden.
Bezogen auf die angezeigten Sexualkontakte stellte sich heraus, da� von den Sexualopfern als haupts�chliche Ursache f�r ihre Sch�den (S. 461 ff) zur H�lfte die sexuelle Handlung selbst, zu einem Drittel das Verhalten des Beschuldigten und zu je etwa einem [S. 519] Zehntel das Verhalten von Verwandten/Bekannten sowie der Polizei gesehen wurde. Damit ist die Polizei zwar seltener als Hauptursache f�r psychische Sch�den bei Sexualopfern verantwortlich als von mancher Seite her angenommen wurde, aber selbst wenige F�lle sollten hier schon nachdenklich stimmen und zu Verbesserungen bei der polizeilichen Arbeit f�hren. Bei den verurteilten F�llen konnten die Sexualopfer nicht mehr diagnostisch nachuntersucht werden. Es wird in der Literatur jedoch meist angenommen, da� die Gerichtsverhandlungen aus mehreren Gr�nden traumatisierende Folgen auf das Sexualopfer haben.
Neben der haupts�chlichen Ursache f�r den prim�ren oder sekund�ren Schaden beim deklarierten Sexualopfer, wurden bei der vorliegenden L�ngsschnittuntersuchung weiterhin die Auswirkungen der Gespr�che, die das Opfer mit Personen aus seiner Umwelt f�hrte, erforscht (S. 483 ff). Die Gespr�che mit Freundin, Freund, Geschwister, Lehrer, Psychologen, dem eigenen Rechtsanwalt, dem Sachverst�ndigen und den Interviewern aus dieser Untersuchung wurden eher angenehmer bzw. hilfreich empfunden. Die Gespr�che mit Mitsch�lern und Eltern hingegen wurden im Schnitt als neutral eingestuft. Bei n�herer Analyse zeigte sich jedoch, da� sich ein Teil der Eltern sch�digend, ein anderer Teil dagegen helfend verhalten hatte. Den Eltern kommt in solchen Situationen eine wichtige Rolle zu, weil sie als prim�re Bezugspersonen emotional, zeitlich und von den Moralvorstellungen her dem Sexualopfer besonders nahe stehen und somit ganz wesentlich dazu beitragen, ob das Kind, die junge Frau den Vorfall mit oder ohne Langzeitschaden verarbeitet. Die Gespr�che mit �rzten und Beamten von Jugendamt, Polizei und Gericht, sowie dem Anwalt des Beschuldigten wurden eher negativ, und zwar meist leicht bis sehr sch�digend empfunden. Dabei mu� besonders ber�cksichtigt werden, da� es bei einem Gro�teil der angezeigten Sexualkontakte gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war. Die Situation des Opfers vor dem Gericht und die Auswirkungen der Verhandlung auf das Opfer bed�rfen einer zus�tzlichen Analyse.
Die Gespr�che mit der Polizei (z.B. bei der Anzeigenaufnahme) erlebten die Sexualopfer durchschnittlich eher negativ, und zwar zwischen "hat keine Wirkung auf mich gehabt" und "war mir unangenehm, hat mir aber nicht geschadet". Damit schneidet die Polizei zwar beser ab, als zun�chst bef�rchtet, aber f�r das Opfer ist diese Situation dennoch verbesserungsbed�rftig. Dieses Problem wird auch in fachkundigen Polizeikreisen zunehmend bewu�t, nicht zuletzt durch die �ffentlichkeitsarbeit von Gruppierungen, die sich speziell f�r Opfer einsetzen und deutlich auf vorhandene Mi�st�nde hinweisen (Notrufe f�r vergewaltigte Frauen, die Frauenh�user bzw. H�user f�r geschlagene Frauen, Kindersorgentelefon, der Wei�e Ring u. �.).
Bei einer statistischen Clusteranalyse, die alle wesentlichen Variablen dieser Untersuchung einbezog (S. 386 ff), stellte sich heraus, da� die angezeigten Sexualkontakte in drei Gruppen zu unterteilen sind (S. 406 ff):
Diese zahlenm��ig gr��te Gruppe enth�lt die exhibitionistischen und vergleichsweise harmlosen erotischen sexuellen Kontakte mit eher j�ngeren Opfern. Darunter sind all m�nnlichen Opfer. Hier traten ganz selten Sch�den auf.
[S. 520]
Bezogen auf die Vorurteile, die gegen�ber dem Sexualverbrecher, (S. 51 f) seiner Tat und dem Sexualopfer (S. 55 ff) bestehen, mu� konstatiert werden, da� es das Sexualverbrechen nicht gibt. Vielmehr lassen sich drei Konstellationene deutlich voneinander unterscheiden. Bisher sind Verletzungen der Sexualnormen und sexuelle Gewaltdelikte bei uns immer noch in unzul�ssiger Weise vermischt. Gelichzeitig ist aus anderen Untersuchungen bekannt, da� in der Bev�lkerung sehr ambivalente Einstellungen gegen�ber der Anwendung sexueller Gewalt bestehen: Neben der formellen �chtung sexueller Gewalt existiert unterschwellig und oft gelichzeitig eine stillschweigende Tolerierung. Sexuelle Gewalt ist, wie andere Gewalt auch, weit verbreitet (S. 473 ff). Sie ist, kriminologisch gesehen, mehr dem Bereich der Gewaltdelikte zuzurechnen als dem Bereich der Sexualdelikte (S. 406 ff).
F�r die pr�ventive Arbeit tauchen hier Probleme auf. In einer Gesellschaft, in der Gewaltanwendung h�ufig als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Bed�rfnissen angesehen wird, wo gewaltf�rdernde Denkstrukturen zu beobachten sind, d�rfte es schwierig sein, sexuelle Gewaltanwendungen erfolgreich zu �chten. Dieser eher soziologische oder kriminalpolitische Problembereich kann wahrscheinlich nur als Ganzes angegangen werden.
Kurz- und mittelfristig ergibt sich aus den Ergebnissen dieser L�ngsschnittuntersuchung die dringende Notwendigkeit, gezielte Ma�nahmen zur Verbesserung der Lage der Opfer von "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" zu ergreifen.
[S. 521]
a. exhibitionistische Handlungen,
b. relativ oberfl�chliche, gewaltfreie erotische und sexuelle Handlungen,
c. sexuelle Gewalthandlungen und Bedrohungen.
(S. 482 ff)
In diesem Zusammenhang sollte angestrebt werden, da� durch eine sachliche Aufkl�rung �ber die tats�chlichen Erscheinungsformen der Sexualkriminalit�t und ihre Folgen in einem Bereich (a und b) eine Entdramatisierung stattfindet, w�hrend der tats�chliche Gewaltcharakter der anderen Deliktarten (c) deutlicher ins Bewu�tsein gehoben wird. Die Unterscheidung zwischen unangenehmen sexuellen Bel�stigungen und bedrohenden Gewaltattacken ist zum Schutz potentieller Opfer notwendig. Auch der Vorstellung von der sexualkriminellen Karriere ("Aus einem Exhibitionisten wird ein Vergewaltiger") mu� deutlich widersprochen werden. Wenn sie sich strafbar machen, dann wiedeholen Exhibitionisten, P�dophile und Homosexuelle in der Regel die strafbaren Handlungen in ihrem jeweiligen Bereich. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, da� der Vergewaltiger mehr gemein hat mit anderen Gewaltt�tern, und da� die Vergewaltigungssituation eher anderen Gewaltsituationen �hnelt. Demgegen�ber �ben Exhibitionisten nur ganz selten Gewalt aus. Diese Aussage hat ganz wesentliche Folgen f�r Pr�vention, Repression, Opferschutz und Opferhilfe, weil auf gewaltt�tige und gewaltlose Delikte unterschiedlich reagiert werden mu�. Die polizeiliche Arbeit kann effektiver und opferfreundlicher gestaltet werden, wenn diese Ergebnisse Eingang finden in die allt�gliche Praxis.
(S. 508 ff)
Die sachliche Beschreibung der Erscheinungsformen strafbarer Sexualkontakte, ihre Ursachen und Folgen sollte Eingang finden in:
Es sollte angestrebt werden, da� verschiedene Institutionen, die mit dem Sexualopfer befa�t sind, besser zusammenarbeiten. Beispielsweise ist dem Opfer selten und [S. 522] Sachbearbeitern nur manchmal bekannt, da� es in vielen St�dten bereits qualifizierte Beratungsstellen gibt, die das Opfer in der Krisensituation unterst�tzen k�nnen, wie z.B. Psychologische Beratungsstellen, Sexualberatungsstellen, "pro familia", Notruf f�r vergewaltigte Frauen, Frauenhaus, Sorgentelefon f�r Kinder und Jugendliche, Telefonseelsorge, "Wei�er Ring" und viele andere. Der Sachbearbeiter, der das Opfer z.B. als erster in seiner Opferrolle erlebt, wei� in der Regel nicht, welche der Institutionen im jeweiligen Einzelfall am besten helfen k�nnte. Hier mangelt es an einem kooperierendem Informationsaustausch (S. 508 ff).
Bei allen opferunterst�tzenden Ma�nahmen mu� streng darauf geachtet werden, da� das Opfer nicht als kranke Person behandelt wird. Eine Psychiatrisierung des Opfers w�rde beispielsweise eine neuerliche (strukturelle) Viktimisation bedeuten. Ziel opferunterst�tzender Ma�nahmen sollte die Reintegration des Opfers sein, weil es analog dem zu resozialisierenden T�ter oftmals Unterst�tzung ben�tigt. Ziel einer solchen Reintegration sollte die St�rkung bzw. Wiedergewinnung des Selbstbewu�tseins des Opfers sein und m�glicherweise die Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen Opfer und T�ter �ber den Weg der Wiedergutmachung. Opferunterst�tzende Ma�nahmen haben jedoch nur einen Sinn, wenn sie gekoppelt sind mit �ffentlichkeitsarbeit, die sich gegen die strukturelle Viktimisation wendet und damit individuelle Viktimisierungen zuk�nftig verhindern will (pr�ventiver Aspekt) (S. 473 ff). F�r die �ffentlichkeitsarbeit, die Unterst�tzung des Opfers und die Fortbildung der Beamten sind einige Ma�nahmen notwendig, die in der Bundesrepublik Deutschland bisher allerdings noch keinen organisatorischen Rahmen haben (S. 505 ff):