Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es darf Kindern nicht vorenthalten werden.
In einer Richtung ist dies anerkannt - Kinder dürfen nicht zu Sex gezwungen werden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung beinhaltet jedoch auch die umgekehrte Komponente - das Recht, sexuelle Beziehungen zu einem Partner ihrer Wahl aufzunehmen, und dies unabhängig vom eigenen Alter und dem Alter des Partners.
Das heutige Strafrecht in Deutschland verbietet übrigens nicht nur Sex zwischen Kindern und Erwachsenen, sondern auch Sex zwischen Kindern. Zwar sind Kinder nicht strafmündig, trotzdem stellen sexuelle Handlungen unter Kindern Straftaten dar, die sowohl für ihre Eltern (Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) als auch für die Kinder (Heimeinweisung) Folgen haben können.