Kinder sind von ihrem juristischen Zustand her faktisch rechtlos. H�tten Erwachsene �hnliche Rechte, w�rde man sie als Leibeigene bezeichnen. In diesem Sinne sind Kinder Leibeigentum der Eltern, wobei in einigen Fragen der Staat Miteigent�mer ist.
Das Konzept der Kinderrechte geht davon aus, da� auch Kindern zumindest sehr viele Rechte Erwachsener zugebilligt werden m�ssen. Da dies keine Kinderrechtsseite im eigentlichen Sinn ist, sei nur auf die wichtigsten sexuellen Rechte hingewiesen:
Weiterhin sehe ich eine Beziehung zwischen der heutigen Sex-Hysterie und Kinderrechten: durch die Kritik am sexuellen Mi�brauch in der Familie ist indirekt die Familie selbst angegriffen. Sie wehrt sich, indem sie den Angriff von der Gewaltfrage auf die sexuelle Frage ablenkt.
Eine Emanzipation der Kinder d�rfte vermutlich ebenso die Verfolgung von Sex mit Kindern beenden wie die Emanzipation der Frau die Verfolgung von Ehebruch beendet hat.