Nur in 0,5% aller 8058 angezeigten Fälle wurde berichtet, daß der Tatverdächtige dem deklarierten Opfer Alkohol gegeben hatte. Hier spielt der Alkohol als Mittel zum Gefügigmachen also eine geringere Rolle als allgemein angenommen wird.
Item 45 im SST zeigt, daß allerdings mehr Opfer berichtet hatten, der Tatverdächtige sei alkoholisiert gewesen (14,7%). Bei 0,3% von den deklarierten Sexualopfern war Alkoholeinfluß eingetragen worden.