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Die Aufklärungsrate
Die meisten Autoren stimmen darin überein, daß die Aufklärungsrate
sehr niedrig ist. Insbesondere gilt dies für Konsensbeziehungen, die
normalerweise nur durch Zufall oder Unvorsichtigkeit aufgedeckt
werden. Konkrete Abschätzungen sind jedoch schwer zu erhalten und
sicherlich sehr ungenau.
Die geringe Aufklärungsrate macht ein Gesetz immer problematisch:
- Die Abschreckungswirkung ist
gering.
- Die beteiligten Personen lernen, daß es möglich ist, gegen
Gesetze zu verstoßen ohne daß eine Strafe folgt.
- Die Strafe wird nicht als gerechte Vergeltung, sondern
als zufälliger Unfall empfunden.
- Die Wahrscheinlichkeit der Erpressung steigt.
Im Prinzip ist bereits eine hinreichend geringe Aufklärungsrate
ein sehr starkes Argument gegen Strafverfolgung.