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Die Abschreckungswirkung der Schutzaltergesetze

Strafgesetze, insbesondere auch die Schutzaltergesetze, werden hauptsächlich deshalb geschaffen, um durch Abschreckung eine Verminderung des unter Strafe gestellten Verhaltens zu bewirken.

Um die Wirksamkeit eines Gesetzes abzuschätzen, muß man somit abschätzen, inwieweit es dieser Funktion wirklich genügt. Dies ist leider nur schwer abschätzbar. Es können lediglich einige Argumente angeführt werden:

Sexuelle Gefühle sind sehr stark, wenn nicht die stärksten überhaupt. Für einen echten Pädophilen bedeutet ein Leben ohne Verstoß gegen die Schutzaltergesetze de-facto ein Leben ohne jeden befriedigenden Sex während des gesamten Lebens. Wie man am Beispielen von Priestern sieht, ist dies selbst für Menschen, die darin einen positiven Wert sehen und sich selbst freiwillig dafür entscheiden, oftmals nicht durchzuhalten. Dies spricht für eine geringe Abschreckungsrate bei Pädophilen.

Andererseits gibt es auch Nichtpädophile oder Pseudo-Pädophile, die Sex mit Kindern haben oder in Erwägung ziehen. Bei dieser Gruppe ist der Leidensdruck nicht so groß, und die obige Schlußfolgerung greift hier nicht. Hier kann eine höhere Abschreckungsrate angenommen werden.

Die niedrige Aufklärungsrate spricht jedoch für eine geringe Abschreckung. Die Rate ist klein genug, um (zumindest in den Augen der potentiellen "Täter") mit den Unfallraten in anderen Lebensgebieten vergleichbar zu sein (Skifahren, Alpinistik, Autofahren). Diese Unfallraten sind normalerweise kein ausreichender Grund für interessierte Personen, darauf zu verzichten. Die Höhe der angedrohten Strafen macht dies nicht wett, da auch ein schwerer Unfall ähnlich schwere Folgen - bis hin zum Tod - hat.

Insgesamt ist wohl anzunehmen, daß Pädophile nicht auf Sex verzichten werden, sondern eher versuchen werden, für sie ungefährlichere Varianten zu verwenden.

Es ergibt sich die Frage, ob die Abschreckungswirkung erhöht werden kann. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:

Zulassung von Alternativen

Hier wäre insbesondere die Frage Kinderpornographie anzusprechen. Sicherlich könnten einige Pädophile auf Sex mit Kindern verzichten, wenn man ihnen die Möglichkeit bieten würde, an entprechendes pornographisches Material heranzukommen.

Die entgegengesetzte These, daß durch Kinderpornographie manche Leute zu sexuellen Beziehungen mit Kindern animiert werden könnten, ist empirisch nicht fundiert.

Hohe Strafen

Die Annahme, das höhere Strafen die Abschreckungswirkung vergrößern, ist weit verbreitet, was sie jedoch nicht unbedingt richtiger macht. Hier dürfte vielmehr der Wunsch, durch politisches Handeln (schärfere Gesetze) etwas zu bewirken, der Vater des Gedankens zu sein.

Bei der augenblicklichen Höhe der angedrohten Strafen wird wohl nur jemand, der eine Entdeckung für unwahrscheinlich hält, sexuelle Beziehungen zu Kindern wagen. Damit dürfte die Höhe der angedrohten Strafe ziemlich irrelevant für die Abschreckung sein.

Verbesserung der Aufklärungsrate

Auch hier ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Bei einem Verbrechen, bei dem es kein an der Aufklärung interessiertes Opfer gibt, ist ein wesentliche Erhöhung der Aufklärungsrate kaum möglich. Eine Intensivierung der Anstrengungen hätte lediglich das Ergebnis, "verdächtiges" (sprich zärtliches) Verhalten zurückzudrängen. Pädophile, die Sex mit Kindern haben, würden lediglich mit offenen Zärtlichkeiten zurückhaltender werden.

Dadurch wird eher die Möglichkeit, daß der Pädophile sich auf Zärtlichkeit ohne Sex beschränkt, unwahrscheinlicher.

Außerdem besteht die Gefahr, daß unter der Begründung des "Kampfes gegen Kindesmißbrauch" Grundrechte der Bürger eingeschränkt werden.