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Folgen der Geheimhaltung
Aufgrund der gesetzlichen Situation und der allgemeinen Meinung müssen
pedosexuelle Kontakte geheimgehalten werden. Dies hat Folgen für die
Beziehungen, die in diesem File näher betrachtet werden sollen.
Es ist anzunehmen, daß bei Konsenskontakten auch das Kind an der
Fortsetzung und damit an der Geheimhaltung der Beziehung interessiert
ist, während bei Gewaltkontakten auch die Geheimhaltung von Kind
erzwungen wird.
Jedoch ist auch die freiwillige Geheimhaltung durch das Kind
problematisch.
- Das Kind hat niemand, mit dem es Probleme innerhalb der
Beziehung diskutieren kann.
- Das Kind kann die Erpreßbarkeit des Pädophilen bemerken und wird
in Versuchung geführt, sie auszunutzen.
- Die Notwendigkeit, die sexuellen Handlungen insbesondere vor
Vertrauenspersonen wie den Eltern zu verheimlichen, kann vom Kind
leicht dahingehend interpretiert werden, daß diese sexuellen
Handlungen an sich schlecht sind, und Schuldgefühle hervorrufen.
- Ein natürliches Interesse der Eltern am Leben ihres Kindes kann
vom Kind als Bedrohung empfunden werden.
- Aufgrund der geringen Aufklärungsrate lernt das Kind mit hoher
Wahrscheinlichkeit, daß es möglich ist, gegen Gesetze zu verstoßen,
ohne daß etwas herauskommt.
Weitere Quellen:
Inhalt:
AHS
[1988]:
Da ... aufgrund der bestehenden Gesetze und der gesellschaftlichen
Vorurteile jeder - auch der positivste - sexuelle Kontakt mit einem
Kind als Mißbrauch gilt und daher geheimgehalten werden muß, ist
er für Ausbeutung, Diffamierung, Erpressung oder Nötigung leicht
zu benutzen. Der Zwang zur Verheimlichung führt den Erwachsenen und
das Kind in die Isolation und damit in Beziehungsprobleme. So
können weder positive Erlebnisse noch Schwierigkeiten mit Eltern
oder Freunden besprochen werden.
(p.21)