Oft wird versucht, die Verfolgung sexueller Kontakte mit Kindern durch den angeblichen Machtunterschied zwischen dem Kind und dem Erwachsenen zu rechtfertigen. Dies liest sich etwa so:
Sexuelle Ausbeutung ist daher immer ein Gewaltdelikt - der Täter nutzt eine Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse aus.
(Enders 1995, S. 94)
Der Machtunterschied an sich sei so groß, daß Machtmißbrauch, auch wenn er nicht gewollt sei, gewissermaßen automatisch eintritt. Eine Beziehung mit solch großem Machtunterschied sei von vornherein Unrecht.
Abgesehen davon, daß diese Behauptung von wenig Einblick in reale Machtverhältnisse in Konsensbeziehungen zeugt, ist es ein elementarer Fehler, Machtunterschied an sich mit Machtmißbrauch zu verwechseln.
Ansonsten wäre ja jedes Polizeiverhör extremes Unrecht - schließlich ist die Polizei viel mächtiger als ein einzelner Bürger.
Dafür, daß in freiwilligen sexuellen Beziehungen Erwachsene ihre Macht mißbrauchen, gibt es kaum Anhaltspunkte. Der Verdacht allein, sie könnten aufgrund ihrer eigenen sexuellen Interessen dazu neigen, ist noch kein Beweis.