Zu dieser Zeit (1962-1966) beschäftigten sich Polizei und Öffentlichkeit im Rheinland mit vier Kapitalverbrechen an Knaben im Alter von 8-13 Jahren. Als Täter konnte der 1946 geborene J.B. ermittelt werden, gutachterlich als Triebtäter bezeichnet, der einen eindeutig auf Kinder im Alter von 8-13 Jahren bezogenen Tötungstrieb besaß. In ihm wurzelten gleichermaßen sadistische, homosexuelle, pädophile, nekrophile und feteschistische ZÜge (zit. nach Bauer 1969). Derart extreme sadistische Motiv-Färbungen, auslösend für kriminelle Exzesse, sind selten, ebenso wie vorsätzliche, von vornherein geplante Tötungsdelikte dieser altersbezogenen Täter-Opfer-Konstellation.