2. Auflage
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F�r das vorliegende Heft wurden die wesentlichsten Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt zusammengefasst, das als Bd. 15 der BKA-Forschungsreihe erscheint. Diese Zusammenfassung wurde vor allem f�r die Beamten in der Polizeipraxis geschrieben. F�r die gesamte Untersuchung wurden �ber veir Jahre hinweg �ber 8000 Opfer von angezeigten Sexualkontaktn im Bundesland Niedersachsen befragt. Ein besonderer Dank gilt deshalb dem Landeskriminalamt Niedersachsen, das dieses Projekt initiierte. Die Befragungen fanden zur Zeit der Anzeigenaufgabe statt. Im Gegensatz zu vielen anderen Untersuchungen zu den Sexualdelikten wurden hier alle F�lle erforscht, die der Polizei bekannt geworden waren. Sechs bis zehn Jahre nach der ersten Befragung wurde mit 112 zuf�llig ausgesuchten Opfern noch einmal ein ausf�hrliches Gespr�ch gef�hrt. Die Opfer beschrieben dabei, wie sie das Ereignis im Nachhinein einsch�tzten.
Nach den Ergebnissen dieser Studie ist es in Zukunft dringend notwendig, deutlicher zwischen den verschiedenen sexuellen Deliktformen zu unterscheiden. Einerseits werden viele sehr harmlose Begehungsformen (Verletzungen von Sexualnormen) bei der Polizei angezeigt und andererseits werden die gef�hrlichen sexuellen Gewaltdelikte von der Umwelt des Opfers h�ufig bagatellisiert, so in F�llen von Vergewaltigung und sexueller N�tigung. Die betroffenen Gewaltopfer haben dann unter solchen Fehleinsch�tzungen zu leiden. Kriminologisch haben die verschiedenen gewaltlosen und gewaltt�tigen Begehungsformen wenig miteinander zu tun. Insofern ist es auch irref�hrend, in verallgemeinernder Form von den Sexualdelikten zu sprechen.
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Wenn �ber auff�lliges Sexualverhalten gesprochen wird, welches von der gesellschaftlichen Norm abweicht, dann kommen leicht unbewu�te �ngste und scheinrationale Argumente in die Debatte. Seit Jahrzehnten beklagen Strafrechtler immer wieder die Irrationalit�t solcher Diskussionen. Vom Sexualverbrecher, seiner Tat und dem Opfer gibt es kein der komplexen Realit�t entsprechendes Bild. Dies h�ngt unter anderem damit zusammen, da� die Sexualit�t in weiten Bereichen immer noch ein Tabu ist, da� eine Unbeholfenheit besteht, sich �ber Sexualit�t zu unterhalten und da� Problemstellungen im Sexualbereich somit einer sachlichen Darstellung entzogen bleiben. Das Bild des sexuellen Abweichlers wird in der �ffentlichen und ver�ffentlichten Meinung meist so verzerrt dargestellt, da� der normale B�rger sich sicher f�hlen kann, mit diesen "abartigen Wesen" nichts gemeinsam zu haben. [...] Auch wird in verallgemeinernder Weise �ber die Sexualt�ter geredet, so als seien sie alle gleich.
Solche diffusen Meinungen und Einstellungen, Vorurteile, sowie ein Informationsmangel bez�glich der abweichenden Sexualit�t wirken als Ganzes oder ausschnittsweise in den Alltag hinein,
Die haupts�chlichsten Fragstellungen der Untersuchung waren:
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In einem ersten Schritt wurden �ber einen Zeitraum von vier Jahren hinweg (1969-1972) nahezu alle strafbaren Sexualkontakte, (8058 F�lle) die im Bundesland Niedersachsen zur Anzeige kamen mit einem besonderen opferorientierten Fragebogen erfa�t (Untersuchung 1). Nur ein Teil dieser F�lle wurde sp�ter vor Gericht verhandelt. In vielen F�llen - beispielsweise mit unbekannten Tatverd�chtigen - wurden die weiteren polizeilichen Ermittlungen eingestellt. Insofern k�nnen die hier als Opfer erfa�ten Personen auch nur als "deklarierte Opfer" bezeichnet werden, weil sie sich entweder selbst als Opfer empfanden (Opferperzeption) und sich als solcher deklarierten [...] oder weil sie von anderen Personen als Opfer deklariert wurden. Fremddeklarierte Opfer empfinden sich selbst nicht unbedingt als Opfer, Diese F�lle k�nnen beispielsweise eintreten, wenn ein nichtsahnendes Kind seinen Eltern eher beil�ufig einen oberfl�chlichen, aber strafbaren sexuellen Kontakt erz�hlt (beispielsweise von einer Begegnung mit einem Gliedvorzeiger) und die entsetzten Eltern dann mit dem Kind zur Polizei gehen.
In einem zweiten Schritt wurden bei einer Nachuntersuchung 112 aus der Gesamtheit zuf�llig ausgew�hlte Sexualopfer gebeten, an einer Nachbefragung teilzunehmen. Diese Untersuchung 2 fand im Einzelfall sechs bis zehn Jahre nach der Anzeige (Opfer-Deklaration) statt, und zwar in den Jahren 1979 und 1980. Sie bestand aus einem weitgehend standarisierten Tiefeninterview, in das bew�hrte psychodiagnostische Testverfahren und viktimologische Fragestellungen integriert waren. Diese Gespr�che wurden im Haus des deklarierten Sexualopfers gef�hrt. Die Interviewer waren weibliche und m�nnliche Psychologen.
Schlie�lich wurden in einem dritten Schritt di Gerichtsakten von 131 Sexualdelikten aus der Pfalz analysiert (Untersuchung 3). Diese F�lle waren also nicht nur zur Anzeige bei der Polizei, sondern auch zu einer Verurteilung vor Gericht gekommen. Bei dieser opferorientierten Aktenanalyse wurden nur F�lle herangezogen, bei denen ein ausf�hrliches psychologisches Glaubw�rdigkeitsgutachten vorlag. Diese F�lle waren zu einem vergleichbaren Zeitpunkt geschehen wie die F�lle der Gesamtheit in Untersuchung 1. Der Zweck dieses dritten Schritts der Untersuchung war der Vergleich zwischen lediglich angezeigten Sexualkontakten und den verurteilten. Fast alle bisher bekannten Untersuchungen hatten sich leider ausschlie�lich mit verurteilten Sexualstraftaten besch�ftigt.
Da die Verurteilung der untersuchten Deliktarten in Niedersachsen nicht signifikant abweicht von der in der gesamten Bundesrepublik, k�nnen die folgenden Ergebnisse auch auf das gesamte Bundesgebiet �bertragen werden.
1000 900 .. ... .. ...***. 800 .. ** . .. **** . 700 .. ** . .. # ** . #: m�nnliche Opfer 600 . *** . . ** . 500 .** . .* . 400 .* . .* weibliche Opfer . 300 .* . ********** ..* * ++++++++ ** 200 ..** + ++ ** ..** ++++++ ++ ** 100 ...** ++++++++++ ++ ** **** ++++++++++++++ Drohung, Gewalt +++ 0 -***---++++------------------------------------------------ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 [Dieses Schema gibt nat�rlich nur sehr ungenau die Zeichung wieder]
M�nnliche Opfer erlebten selten und j�ngere Opfer nur manchmal aggressive Sexualdelikte. Drohendes und gewaltt�tiges Verhalten richtete sich vorwiegend gegen junge Frauen zwischen 13/15 und 20 Jahren.
[Resultate �ber Geschlecht und Alter der T�ter]
Von den allj�hrlich in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierten F�lle sind etwa 24% exhibitionistische Kontakte (P. 183 StGB), etwa 35% sexueller Mi�brauch von Kindern (P. 176 StGB) und etwa 22% sexuelle Gewaltdelikte (P. 177, 178 StGB). In die vorliegende Untersuchung wurden auch die F�lle mit Beischlag zwischen Verwandten (P. 174 StGB) einbezogen, obwohl sie nicht zu den Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung versto�en geh�ren.
Unter den "sonstigen" befanden sich hier auch noch die F�lle von sexuellem Mi�brauch von Schutzbefohlenen (P. 174 StGB) und die extrem kleine Gruppe der angezeigten Verf�hrungen (P. 182 StGB). Unter diesem Paragraphen werden im Bundesgebiet j�hrlich nur etwa zehn bis f�nfzehn T�ter verurteilt. Gleichgeschlechtliche Kontakte spielen statistisch und kriminologisch keine wesentliche Rolle bei der Untersuchung. Zum einen machten sie nur 10 - 15% der F�lle aus und weil die beschriebenen sexuellen Handlungen in ihrer Art "harmloser" und fast ausschlie�lich ohne Gewaltanwendung durch den Tatverd�chtigen geschahen, f�hlte sich zum anderen auch keines der nachbefragten m�nnlichen Opfer gesch�digt. In diesen F�llen konnte auch kein Schaden mit Hilfe der Testverfahren gemessen werden.
Der Bekanntschaftsgrad, so wie er zwischen Opfer und T�ter schon vor der eigentlichen Tat besteht, ist von gro�er Bedeutung f�r die Entstehung und Auspr�gung der strafbaren sexuellen Handlung. Die folgende Aufstellung zeigt die Prozentwerte f�r die verschiedenen Bekanntschaftsgrade bei angezeigten und bei verurteilten Sexualtaten.
Tab. 3 Bekanntschaftsgrad bei 131 verurteilten bei 8058 angezeigten F�llen F�llen. Bettgemeinschaft 0.8% \ Eltern 10,0% | dasselbe Zimmer 0,0% | Stief-/Adoptivvater 6,9% | Stief-/Geschwister 0,8% \ 36,8% 11,3% dieselbe Wohnung 6,9% / Gro�eltern/"Opa" 1,5% | Freundschaft 3,8% | Schwager/Schw�gerin 1,3% | Onkel/Tante 4,6% / Erzieher/Lehrer 6,2% \ Bekannter der Fam. 4,6% | Arbeitgeber 3,9% | "Onkel"/"Tante" 3,1% | Freund e. Fam-angeh. 0,8% \ 34,1% 22,6% dasselbe Haus 8,5% / derselbe Verein 0,8% | Hausmeister u.�. 0,0% | Gesch�ftsmann 6,2% / Nachbarschaft 13,1% \ Sprechbekanntschaft 1,5% | gewohnte Sehbekannt. 6,2% \ 29,3% 66,3% selten gesehen 2,3% / | fremd 6,2% /Bei den angezeigten F�llen kannte sich ein Drittel der deklarierten Opfer und der Tatverd�chtigen schon vor der Tat. Bei den verurteilten F�llen waren sich nur 6,2% der Tatbeteiligten v�llig fremd gewesen, w�hrend sich etwa 70% schon vorher gekannt hatten. Der bekannte und verwandte T�ter ist aber nicht nur relativ h�ufig, sondern er ist zudem gef�hrlicher f�r das Opfer. Die nebenstehender Aufstellung zeigt, da� verwandten und bekannten Tatverd�chtigen h�ufiger versuchter und vollendeter Geschlechtsverkehr vorgeworfen worden war (20,2% + 33,4% = 53,6%), w�hrend bei der gro�en Zahl der 2.916 exhibitionistischen Kontakte vorwiegend fremde Tatverd�chtige (93,0%) in Erscheinung traten.
Tab. 4 fremd bekannt verwandt versuchter GV, 46,4% 33,4% 20,2% 1699 = 100% Geschlechtsverkehr genitale Ber�hrung, gegens. 46,3% 36,0% 17,7% 2497 = 100% Manipul., gv-�hnlich. Handl. Zeigen des Geschlechtsteils 93,0% 5,9% 1,1% 2916 = 100%Je n�her sich Opfer und T�ter schon vor der Tat kennen, deto wahrscheinlicher ist es also, da� der T�ter intensivere sexuelle Handlungen versucht oder ausf�hrt.
�hnliches gilt auch f�r die Anwendung von Drohungen und Gewalt bei Sexualdelikten. Die nebenstehende Aufstellung zeigt, da� 90,8% der gewaltt�tigen und 75,7% der drohenden T�ter schon vorher mit dem Opfer bekannt oder verwandt waren. Bei der gro�en Anzahl der F�lle mit gewaltlosem ("sonstigen") Verhalten wurden vorwiegend fremde Tatverd�chtige auff�llig (68,7%).
Tab. 5 fremd bekannt verwandt Tatverd. verhielt sich 9,2% 31,0% 59,8% 1079 = 100% gewaltt�tig Tatverd. verhielt sich 24,3% 22,2% 53,5% 510 = 100% drohend sonstiges Verhalten des 68,7% 20,9% 10,5% 5975 = 100% Tatverd.
Zusammengefa�t bedeutet dies also, da� der T�ter dem Sexualopfer h�ufig vorher schon bekannt ist, und da� gerade die bekannten und verwandten Sexualt�ter besonders gef�hrlich sind f�r das Opfer. Die Warnung vor dem "fremden Onkel" ist wenig sinnvoll; angebracht w�re eher die Warnung vor dem echten Onkel, dem Vater, dem Freund, dem Partner in der Wohnung, dem Bekannten usw.
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Nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen hatte etwa ein Drittel der T�ter bedr�ngendes, bedrohendes oder gewaltt�tiges Verhalten gezeigt. Auff�llig ist an diesem Ergebnis, da� etwa 20% der T�ter von den Opfern als gewaltt�tig und weitere 12% als bedr�ngend oder bedrohlich beschrieben wurden, da� aber nur etwa 15% solcher Taten als Vergewaltigung bzw. sexuellen N�tigung registriert worden waren. Es ist zu vermuten, da� sich hier vor allem unter dem hier mit 77% registrierten Strafbest�nden nach P. 176 StGB (sexueller Mi�brauch von Kindern) etwa 15% gewaltt�tige oder n�tigende Sexualdelikte befanden. Wenn man also aus der polizeilichen Kriminalstatistik die angezeigten sexuellen Gewaltdelikte ablesen will, mu� man also die gemeldeten Fallzahlen zu Vergewaltigung und sexuelle N�tigung verdoppeln, um die realit�tsgerechte Einsch�tzung der gemeldeten sexuellen Gewaltkriminalit�t zu erhalten.
Tab. 7 Verhalten des Tatverd�chtigen Er war freundlich zu mir 12,5% \ > 13,4% Wir waren befreundet 0,9% / Ich stand da; ich konnte ihn 47,3% sehen. Sonstiges Verhalten Er hatte mir etwas versprochen 5,4% oder geschenkt Er hatte Alkohol getrunken 1,8% Er bedr�ngte mich 2,7% \ | Er hatte mir gedroht 9,8% > 32,1% | Er hatte mich mit k�rperlicher 19,6% / Gewalt gezwungenEntsprechend dem Anteil der drohenden oder gewaltt�tigen T�ter hatten sich etwa 35% der Opfer ablehnend oder abwehrend verhalten. Es f�llt auf, da� sich viele der deklarierten Opfer (etwa 50%) lediglich passiv verhalten hatten. Das liegt einmal daran, da� bei der zahlenm��ig gro�en Gruppe der exhibitionistischen Kontakte eine andere Opferreaktion kaum m�glich war und zum anderen, da� einzelne der jungen, weiblichen Opfer es gar nicht gewagt h�tten, sich ggen einen Mann zu wehren.
In vielen angezeigten F�llen war aber auch gar keine Abwehr des deklarierten Opfers notwendig, weil sich der Tatverd�chtige �berhaupt nicht drohend oder gewaltt�tig verhalten hatte. Diese Konstellation traf f�r 72,5% der angezeigten Sexualkontakte zu.
Abb. 6 Verhalten des Opfers bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aktives/initiierendes Verhalten - ca. 15% passives Verhalten - ca. 50% ablehnendes/abwehrendes Verhalten - ca. 35%
Die strafrechtliche Registrierung der Sexualdelikte sagt noch wenig aus �ber die Art der tats�chlich ausgef�hrten sexuellen Handlungen. Bei den angezeigten Sexualdelikten waren etwa 40% der Kontakte sehr oberfl�chlich und kurzzeitig, etwa weitere 35% bestanden aus Ber�hrungen des Geschlechtsteils mit der Hand, gegenseitige Manipulationen und beischlaf�hnliche Handlungen, w�hrend nur etwa 25% intensive sexuelle Handlungen waren. Etwa drei Viertel der angezeigten und 40% der verurteilten Sexualkontakte bestanden aus lediglich einmaligen Handlungen. Bei der weiteren Strafverfolgung ver�ndern sich allerdings die jeweiligen Anteile der strafbaren Handlungen ganz erheblich: 30% exhibitionistische, 59% "Petting"- und 38% genitale Kontakte. Das bedeutet, da� sehr viele der oberfl�chlichen Sexualkontakte gar nicht vor Gericht verhandelt und verurteilt werden.
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Am h�ufigsten wurde mit der Mutter (45,9%) und der Freundin (23,0%) �ber das Opfererlebnis gesprochen. Nur in 6,8% der F�lle fand das erste Gespr�ch mit einem Polizeibeamten statt. Die Entscheidung �ber die Anzeigenerstattung wurde h�ufig von der Mutter (26,4%) und dem Vater (23,6%) getroffen. Das Opfer entschied sich in 8,3% der F�lle selbst�ndig f�r die Anzeigeerstattung. Die meisten Anzeigen (54,6%) wurden dann aber von den Angeh�rigen des Opfers erstattet, in 12% der F�lle gab das Opfer und in etwa 10% jemand aus der Nachbarschaft die Anzeige auf. Polizeibeamte waren in 7,5% der F�lle Anzeigenerstatter. [...]
Bei den Vergewaltigungsopfern dr�ckt sich damit meist Emp�rung, Angst, Wut und Leid des Opfers aus. (32,4% der sexuellen Gewalttaten wurden vom Opfer selbst angezeigt.) Demgegen�ber ist es beim Exhibitionisten mehr die Emp�rung der Angeh�rigen des Opfers �ber das abweichende Sexualverhalten dieses fremden Mannes. Weil der Beschuldigte ein Fremder ist, bestehen auch weniger Skrupel, ihn anzuzeigen.
Ganz anders ist die Lage im Bereich des P. 176 StGB (sexueller Mi�brauch von Kindern). Teilweise werden die Sexualkontakte von den Kindern als nicht so wesentlich betrachtet, manchmal sogar bewu�t verschwiegen, so da� das Delikt oftmals eher zuf�llig bekannt wird. Aber selbst bei schwerwiegenden Delikten in diesem Bereich schrecken die Eltern oftmals vor einer Anzeige zur�ck, weil der Tatverd�chtige oftmals ein Bekannter ist. In beiden F�llen kann es - aus unterschiedlichen Gr�nden - leicht zu sekund�ren Sch�digungen beim Opfer kommen, das hei�t, da� das Kind zus�tzlich oder erst durch das Verhalten der Umwelt gesch�digt wird.
Bei der Nachuntersuchung stellten Psychologinnen bzw. Psychologen durch Gespr�che und Tests fest, wieviele der deklarierten Sexualopfer zu irgendeiner Zeit im Zusammenahng mit dem strafbaren Sexualkontakt gesch�digt waren oder noch sind. Bei etwa der H�lfte der deklarierten Sexualopfer (48,2%) konnten �berhaupt keine Sch�den festgestellt werden, etwa 18% zeigten ein geringes Ausma� und 34% ein gr��eres oder sehr gro�es Ausma� an Sch�den. Sofern die Opfer gesch�digt waren, litten sie unter den Sch�den durchschnittlich vier Jahre und acht Monate. Die H�lfte der 51,8% gesch�digten Opfer nannte als haupts�chliche Sch�den soziale St�rungen (insbesondere starke �ngste und Mi�trauen, aber auch Schreckhaftigkeit und Familienprobleme), etwa ein Drittel nannte Sexualst�rungen (wie Orgasmusschwierigkeiten, Abscheu und Angst vor Sexualit�t, Angst vor Schwangerschaft) und ein F�nftel der Opfer nannte depressive Verstimmungen bzw. St�rungen (wie starkes Gr�beln, Schuldgef�hle, depressive Verstimmung und Schlafst�rungen). Im Vordergrund standen f�r die Opfer ganz eindeutig die psychischen Folgen.
Sofern die Opfer gesch�digt waren, wurden sie befragt, was sie als Hauptgrund f�r ihre Sch�den ansahen. In der H�lfte dieser F�lle sah das Opfer die strafbare sexuelle Handlung selbst als haupts�chliche Kausalit�t f�r den Schaden an, in einem Drittel der F�lle war es ganz allgemein das Verhalten des Tatverd�chtigen und bei je einem Zehntel der Sch�den war entweder das nachtr�gliche Verhalten von Bekannten und Verwandten oder das Verhalten der Polizei die Hauptursache f�r die beobachtete Sch�digung.
Aus polizeilicher Sicht bedeutet dies, da� die Polizei bei angezeigten Sexualkontakten zwar seltener haupts�chlich verantwortlich ist f�r die Opfersch�den als bisher von mancher Seite her angenommen wurde, aber selbst die wenigen F�lle von sekund�ren Sch�digungen durch die Polizei sollten nachdenklich stimmen und zur Verbesserung von Aus- und Fortbildung f�hren.
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Die Gespr�che mit Polizeibeamten, Vertretern de Jugendamts, Richtern und Sch�ffen, sowie mit dem Rechtsanwalt des Beschuldigten wurden von den Opfern als leicht bis sehr unangenehm empfunden. Von zehn Gespr�chen, die mit den Vertretern der jeweiligen Personengruppe gef�hrt wurden, stuften die Opfer bei den Sachverst�ndigen 2,5 dieser Gespr�che als "sch�digend" ein, bei den Polizeibeamten waren es 2,1, bei Vertretern des Jugendamts 2,5, bei den Richtern und Sch�ffen 3,4 und bei den Anw�lten der Beschuldigten sogar 7,5. Das bedeutet f�r die Polizei, da� �ber ein F�nftel der Gespr�che mit den Beamten von den Opfern als "sch�digend" eingestuft wurde.
Bei diesen Ausf�hrungen mu� immer ber�cksichtigt werden, da� es bei einem Gro�teil der angezeigten Sexualkontakte, die hier untersucht wurden, gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war. Die Situation des Opfers vor dem Gericht und die Auswirkungen der Verhandlung auf das Opfer bed�rfen einer zus�tzlichen Analyse.
Vergleicht man die Gruppe der gesch�digten Opfer (51,8%) mit der der nicht gesch�digten (48,2%), dann lassen sich folgende Merkmale aufz�hlen, die gesch�digte Opfer in signifikanter Weise unterscheiden von nicht gesch�digten:
Dieses sekund�re Opferwerden (sekund�re Viktimisation) kann besonders leicht nach exhibitionistischen und anderen gewaltlosen Sexualkontakten auftreten, wenn das Kind aus eine Familie kommt mit besonders engen sexuellen Einstellungen, aus einer Familie, in der viel Angst gemacht wurde vor dem "Sittenstrolch" oder aus einer Familie, wo aus allgemeiner Hilflosigkeit und Angst dramatisierend mit der Viktimisierung umgegangen wird.
Die deklarierten Opfer wurden weiterhin gefragt, ob sie es wollten, da� der T�ter, dessen Handlung sie erlebt haten, bestraft wird. 55,4% der deklarierten Opfer hatten keine Meinung zu der Frage, 4,1% wollten keine Strafe und 40,5% pl�dierten f�r eine Strafe.
Weitergehend wurde gefragt, welche Strafe sie f�r angemessen hielten. 24,6% pl�dierten f�r Kastrieren, Todesstrafe, legale H�chststrafe oder Freiheitsentzug, 36,5% wollten eine therapeutische Behandlung (therapeutische Anstalt, medizinische, psychotherapeutische oder sozialp�dagogische Behandlung) und 39,3% wollten keine, eine geringe oder eine Geldstrafe. Auffallend war, da� es zwischen der Strafforderung und dem Schaden beim Opfer keinen Zusammenhang gab. Gesch�digte Opfer forderten also keine sch�rferen Strafen f�r die T�ter als die nicht gesch�digten.
Da die meisten angezeigten Sexualkontakte, unabh�ngig davon, ob sie nun gewaltt�tig oder gewaltlos sind, jedoch vor allem als Interaktion zwischen zwei oder mehreren Personen gesehen werden, sollten diese Situationen unter Einbeziehung aller wesentlichen Tat-, Opfer- und T�termerkmale auch als Ganzheit analysiert werden. Dies geschah bei der vorliegenden Untersuchung mit Hilfe der Methode der Clusteranalyse. (Bei Clusteranalyse werden mit Hilfe eines Rechenprogramms unter Einbeziehung m�glichst vieler Tatmerkmale Fallgruppen, sogenannte "cluster" gebildet. Dabei werden F�lle, die �hnlich sind, jeweils zu Gruppen zusammengefa�t.
Abb. 9 Darstellung derselben F�lle (N=112) im Dendogramm [Hier nur der Text daraus:] a) Aufteilung der F�lle nach dem Strafrecht bzw. nach der polizeilichen Registrierung Exhibitionismus ca. 35% Inzest u.�. ca. 10% Sex. Mi�brauch v. Kindern ca. 45% Sexuelle N�tigung, Vergewalt. ca. 10% b) Aufteilung derselben F�lle nach der Clusteranalyse weibliche und m�nnliche Opfer, keine Sch�den: Cluster 1: Exhibitionismus und oberfl�chliche Sexualkontakte 57,1% des weiteren nur weibliche Opfer: Cluster 2a: Hoher Bekanntschaftsgrad, broken home 7,1% des weiteren Opfer mit Sch�den: Cluster 2b: Pettingkontakte mit Bekannten, Opfer hat Angst 4,5% des weiteren Drohung, Gewalt: Cluster 3a: Junge Opfer erleben sexuelles Bedr�ngen, Bedrohen 20,6% oder Gewalt Cluster 3b: �ltere Opfer erleben sexuelle Bedrohung oder Gewalt. 10,7%
Eine Clusteranalyse, die unter Ber�cksichtigung von 38 wesentlichen Opfer-, T�ter- und Tatmerkmalen mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms durchgef�hrt wurde, erbrachte eine Aufteilung der angezeigten Sexualkontakte, die sehr stark von der �blichen strafrechtlichen Registrierung abweicht. [...]
Schon vom ersten Ansehen her ist offensichtlich, da� sich die beiden Falltypologien a und b wesentlich voneinander unterscheiden. Jeweils etwa gleich gro� sind bei beiden Typologien nur die Fallgruppe der "klassischen" sexuellen N�tigung/Vergewaltigung (ca. 10% bzw. 10,7%).
Bei der Aufteilung nach dem Sexualstrafrecht folgt dann die gr��te Fallgruppe "sexueller Mi�brauch von Kindern (ca. 45%). Bei der Clusteranalyse zeigt sich jedoch, da� sich hier mindestens drei Viertel dieser F�lle auf sehr unterschiedliche Fallgruppen verteilt. Es konnten davon n�mlich 20,6% Sexualkontakte herauskristallisiert werden, die viel gemeinsam haben mit sexueller N�tigung und Vergewaltigung. In diesen F�llen wurde ein meist j�ngeres Opfer durch die Straftat stark gesch�digt.
Ein anderer gro�er Teil der F�lle von sexuellem Mi�brauch von Kindern (ca. 15 - 20%) erwies sich als sehr oberfl�chlich und eher harmlos. Diese F�lle wurden in der Clusteranalyse in das Cluster 1 (insgesamt 57,1%) integriert. Das bedeutet, da� �ber die H�lfte der angezeigten Sexualkontakte mit Kindern aus ausgesprochen oberfl�chlichen und harmlosen Kontakten bestehen, die keine Sch�den bei den deklarierten Opfern verursachen. Einige Autoren, die annehmen, alle oder die meisten registrierten F�lle von sexuellem Mi�brauch von Kindern enthielten Gewalt, Drohung oder Machtmi�brauch, werden hier mit Ergebnissen konfrontiert, die diese Meinung widerlegen.
Die Falltypologie, die �blicherweise mit dem Fachausdruck "P�dophilie" beschrieben wird, ist in den Clustern 1, 2a und 2b enthalten (P�dophilie = Ein Erwachsener bevorzugt Kinder bei erotischen und sexuellem Kontakt). Die F�lle von "P�dophilie" sind somit auch bedeutend seltener als es von der Gr��e der strafrechtlichen Fallgruppe "sexueller Mi�brauch von Kindern" her h�ufig geschlossen wird. Die unter P. 176 StGB angezeigten F�lle sind nur zum geringen Teil p�dophile Sexualkontakte.
Weiterhin wird bei der Clusteranalyse deutlich, da� die Merkmale "Gewaltanwendung seitens des T�ters" und "Sch�den bei Opfer" eng miteinander verkn�pft sind. Demgegen�ber ist der Anteil von sexuellen Gewalttaten (im weitesten Sinne) in Wirklichkeit dreimal h�her, (Cluster 3a und 3b - 20,6% + 10,7% = 31,3%) als aus der strafrechtlichen Registrierung geschlossen werden kann. (Sexuelle N�tigung und Vergewaltigung - ca. 10%)
Es ist noch hinzuzuf�gen, da� eine Clusteranalyse bei verurteilten F�llen zu einer bedeutend kleineren Fallgruppe im Sinne des Clusters 1 f�hren w�rde, weil sehr viele F�lle der Gruppe 1 nicht zur Verurteilung kommen. Dies d�rfte vor allem f�r F�lle von Exhibitionismus und f�r bestimmte F�lle von sexuellem Mi�brauch von Kindern zutreffen.
Nach den Ergebnissen der Untersuchung w�re es falsch, bei den Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung versto�en, weiterhin von Opfer- und T�tertypen zu sprechen. Auch gibt es nicht das typische Sexualdelikt. Es tr�gt hingegen zum besseren Verst�ndnis des Sexualdelikts bei, wenn man
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H�ufig erwecken die an Kinder gerichteten Aufkl�rungsbrosch�ren bei den Kindern und ihren Eltern den Eindruck, als sei der Sexualm�rder eine allgegenw�rtige Gefahr. Im Jahre 1980 wurden sieben Kinder (=0,00005% der Kinder in der Bundesrepublik) Opfer eines Sexualmordes. Damit sollen diese sieben F�lle keineswegs verharmlost werden, selbst ein einziger Sexualmord w�re zuviel. Man sollte sich aber trozdem bewu�t machen, da� das durchschnittliche Kind mit solch einem - gl�cklicherweise - seltenen Ereignis mit h�chster Wahrscheinlichkeit nie in Ber�hrung kommt, es sei denn �ber die h�ufigen Schreckensberichte in der Sensationspresse. [...]
Da eines der erkl�rten Ziele pr�ventiver Arbeit die Verhinderung und Eind�mmung psychischer Sch�den beim (potentiellen) Opfer ist, ergab sich nach sorgf�ltiger Pr�fung, da� die aggressiv-sadistischen Sexualdelikte nicht aktiv in die Erziehung, in den Unterricht oder die kriminalpolizeiliche Beratungssituation getragen werden sollten,
W�rde man diese Delikts- und T�tergruppe ber�cksichtigen, so best�nde die Gefahr, da� diese dramatischen Informationen die gesamte Thematik �berlagerten. Alle "Kinderfreunde" und "Gliedvorzeiger" erschienen dann als potentielle Sexualm�rder und Sexualit�t als eine lebensgef�hrliche Sache. [...] Kriminalpolizeiiche Beratungsbeamte, Lehrer und Eltern sollten den Kindern dieser Altersgruppe lediglich auf deren Fragen oder aus sonstigem aktuellen Anla� folgende Sachinformationen vernitteln:
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