Die R�ckf�lligkeit ist f�r verschiedene Gruppen verschieden. Bei P�dophilen (bzw. fixierten P�dphilen nach Groth) scheint sie gr��er zu sein als bei Pseudo-P�dophilen (bzw. regressiven P�dophilen nach Groth).
Aus einer hohen R�ckfallrate k�nnen sehr verschiedene Konsequenzen gezogen werden. Zumindest zeigt sie, da� die Strafe eine ihrer wesentlichen Funktionen - die Verhinderung weiterer Straftaten - nicht erf�llt. Man kann jedoch zwei diametral entgegengesetzte Schlu�folgerungen daraus ziehen, je nachdem f�r wie gef�hrlich man die entsprechende Straftat h�lt:
Legalisierung l�st das Problem dadurch, da� das in Frage kommende Verhalten nicht mehr als strafw�rdig eingestuft wird. Beispiele f�r solche Legalisierung von fr�her kriminellem Verhalten ist die Homosexualit�t.
Die entgegengesetzte Richtung w�re Strafversch�rfung bis hin zu lebensl�nglicher Haft, wodurch die Straft�ter "aus dem Verkehr gezogen" sind und keine weiteren Straftaten mehr begehen k�nnen.
In diesem Fall sollte man nicht mehr von Strafe reden, da es nicht die Schwere der Tat ist, sondern die Vermutung, das der T�ter nach der Entlassung weitere Taten begehen wird, mit der die Inhaftierung gerechtfertigt wird. Eine solche "Sicherheitsverwahrung" ist sicherlich in einigen Extremf�llen von gemeingef�hrlichen Geisteskranken gerechtfertigt. Andererseits gibt es hier ein sehr hohes Mi�brauchspotential. Erinnert sei hier an des Mi�brauch der Psychiatrie in der ehemaligen SU zur Unterdr�ckung Andersdenkender.
Zu beachten ist, da� eine solche Sicherheitsverwahrung dieselben Nebenwirkungen wie eine lebenslange Freiheitsstrafe hat (Ausweichverhalten, Erpre�barkeit, Verdeckungskriminalit�t, Geheimhaltungszwang).
Angesichts der Tatsache, da� es vor allem die leichteren und harmlosen Varianten der P�dosexualit�t sind, die eine hohe R�ckfallquote haben, �berwiegen die Nachteile dieses Herangehens eindeutig.
Von den in dieser Untersuchung bei 8.058 F�llen registrierten Tatverd�chtigen war von 1408 (17,5%) eine Vorstrafe irgendeiner Art bekannt. 764 Tatverd�chtige (etwa 9,5%) waren wegen Sexualdelikten vorbestraft. Neuere Untersuchungen legen den Schlu� nahe, da� in den Bereichen "Exhibitionismus", "sexueller Mi�brauch von Kindern" (sofern es sich um p�dophile Kontakte handelt) und "Homosexualit�t" eher die jeweils einschl�gig vorbestraften T�ter r�ckf�llig werden als die allgemein vorbestraften. Hingegen werden die wegen allgemeiner Gewaltdelikte vorbestraften T�ter auch eher bei den sexuellen Gewaltdelikten r�ckf�llig. Auch bei der vorliegenden Untersuchung war eine solche Tendenz zu beobachten: Die Aufstellung zeigt, da� von den allgemein Vorbestraften 3% mehr gewaltt�tiges (16,1% zu 13,0%) und 4% mehr drohendes Verhalten (10,9% zu 7,0%) zeigten als die ausschlie�lich wegen Sexualdelikten vorbestraften Tatverd�chtigen.
Tab. 1 allgemeine Vorstrafen wegen Vorstrafen Sexualdelikten gewaltt�tiges Verhalten 16,1% 13,1% des Tatverd�chtigen drohendes Verhalten 10,9% 7,0% des Tatverd�chtigen sonstiges Verhalten 73,0% 80,0% des Tatverd�chtigen 1408 = 100% 688 = 100%Eine �hnliche Tendenz zeigt sich, wenn man die Arten der angezeigten sexuellen Handlungen betrachtet. Tatverd�chtige, die ausschlie�lich wegen Sexualdelikten vorbestraft sind, fielen h�ufiger wieder als Exhibitionisten auf und seltener durch intensivere Sexualdelikte. Umgekehrt war es bei den allgemein Vorbestraften.
Tab. 2 allgemeine Vorstrafen wegen Vorstrafen Sexualdelikten versuchter GV, 30,2% 21,0% Geschlechtsverkehr genitale Ber�hrung, gegens. 45,3% 46,3% Manipul., gv-�hnlich. Handl. Zeigen des Geschlechtsteils 24,6% 32,8% 1286 = 100% 603 = 100%Zusammenfassend l��t sich dagen, da� r�ckf�llige Sexualt�ter anscheinend eher wieder in den harmloseren Deliktbereichen auffallen, w�hrend T�ter, die wegen irgendwelcher Delikte vorbestraft sind, relativ h�ufig auff�llig werden bei den intensiveren sexuellen Gewaltdelikten. Gemessen and der herk�mmlichen strafrechtlichen Einteilung somit eher in den harmloseren Bereichen (wie Exhibitionismus, Homosexualit�t, gewaltloser sexueller Mi�brauch von Kindern) zu geben.