Die Rückfälligkeit ist für verschiedene Gruppen verschieden. Bei Pädophilen (bzw. fixierten Pädphilen nach Groth) scheint sie größer zu sein als bei Pseudo-Pädophilen (bzw. regressiven Pädophilen nach Groth).
Aus einer hohen Rückfallrate können sehr verschiedene Konsequenzen gezogen werden. Zumindest zeigt sie, daß die Strafe eine ihrer wesentlichen Funktionen - die Verhinderung weiterer Straftaten - nicht erfüllt. Man kann jedoch zwei diametral entgegengesetzte Schlußfolgerungen daraus ziehen, je nachdem für wie gefährlich man die entsprechende Straftat hält:
Legalisierung löst das Problem dadurch, daß das in Frage kommende Verhalten nicht mehr als strafwürdig eingestuft wird. Beispiele für solche Legalisierung von früher kriminellem Verhalten ist die Homosexualität.
Die entgegengesetzte Richtung wäre Strafverschärfung bis hin zu lebenslänglicher Haft, wodurch die Straftäter "aus dem Verkehr gezogen" sind und keine weiteren Straftaten mehr begehen können.
In diesem Fall sollte man nicht mehr von Strafe reden, da es nicht die Schwere der Tat ist, sondern die Vermutung, das der Täter nach der Entlassung weitere Taten begehen wird, mit der die Inhaftierung gerechtfertigt wird. Eine solche "Sicherheitsverwahrung" ist sicherlich in einigen Extremfällen von gemeingefährlichen Geisteskranken gerechtfertigt. Andererseits gibt es hier ein sehr hohes Mißbrauchspotential. Erinnert sei hier an des Mißbrauch der Psychiatrie in der ehemaligen SU zur Unterdrückung Andersdenkender.
Zu beachten ist, daß eine solche Sicherheitsverwahrung dieselben Nebenwirkungen wie eine lebenslange Freiheitsstrafe hat (Ausweichverhalten, Erpreßbarkeit, Verdeckungskriminalität, Geheimhaltungszwang).
Angesichts der Tatsache, daß es vor allem die leichteren und harmlosen Varianten der Pädosexualität sind, die eine hohe Rückfallquote haben, überwiegen die Nachteile dieses Herangehens eindeutig.
Von den in dieser Untersuchung bei 8.058 Fällen registrierten Tatverdächtigen war von 1408 (17,5%) eine Vorstrafe irgendeiner Art bekannt. 764 Tatverdächtige (etwa 9,5%) waren wegen Sexualdelikten vorbestraft. Neuere Untersuchungen legen den Schluß nahe, daß in den Bereichen "Exhibitionismus", "sexueller Mißbrauch von Kindern" (sofern es sich um pädophile Kontakte handelt) und "Homosexualität" eher die jeweils einschlägig vorbestraften Täter rückfällig werden als die allgemein vorbestraften. Hingegen werden die wegen allgemeiner Gewaltdelikte vorbestraften Täter auch eher bei den sexuellen Gewaltdelikten rückfällig. Auch bei der vorliegenden Untersuchung war eine solche Tendenz zu beobachten: Die Aufstellung zeigt, daß von den allgemein Vorbestraften 3% mehr gewalttätiges (16,1% zu 13,0%) und 4% mehr drohendes Verhalten (10,9% zu 7,0%) zeigten als die ausschließlich wegen Sexualdelikten vorbestraften Tatverdächtigen.
Tab. 1
allgemeine Vorstrafen wegen
Vorstrafen Sexualdelikten
gewalttätiges Verhalten 16,1% 13,1%
des Tatverdächtigen
drohendes Verhalten 10,9% 7,0%
des Tatverdächtigen
sonstiges Verhalten 73,0% 80,0%
des Tatverdächtigen
1408 = 100% 688 = 100%
Eine ähnliche Tendenz zeigt sich, wenn man die Arten der angezeigten
sexuellen Handlungen betrachtet. Tatverdächtige, die ausschließlich
wegen Sexualdelikten vorbestraft sind, fielen häufiger wieder als
Exhibitionisten auf und seltener durch intensivere
Sexualdelikte. Umgekehrt war es bei den allgemein
Vorbestraften.
Tab. 2
allgemeine Vorstrafen wegen
Vorstrafen Sexualdelikten
versuchter GV, 30,2% 21,0%
Geschlechtsverkehr
genitale Berührung, gegens. 45,3% 46,3%
Manipul., gv-ähnlich. Handl.
Zeigen des Geschlechtsteils 24,6% 32,8%
1286 = 100% 603 = 100%
Zusammenfassend läßt sich dagen, daß rückfällige Sexualtäter
anscheinend eher wieder in den harmloseren Deliktbereichen auffallen,
während Täter, die wegen irgendwelcher Delikte vorbestraft sind,
relativ häufig auffällig werden bei den intensiveren sexuellen
Gewaltdelikten. Gemessen and der herkömmlichen strafrechtlichen
Einteilung somit eher in den harmloseren Bereichen (wie
Exhibitionismus, Homosexualität, gewaltloser sexueller Mißbrauch von
Kindern) zu geben.