von Undeutsch 1994:
Es liegt eine neueste experimentelle Untersuchung von Bruck, Ceci Francoeur und Renick vor. Ziel der Untersuchung war zu klären, ob die Darreichung anatomischer Puppen zu falschen Angaben über nicht stattgefundene sexuelle Berührungen des Kindes führen kann. Versuchspersonen waren 70 dreijährige Kinder, die sich (aus anderem Anlaß) einer kinderärztlichen Untersuchung unterziehen mußten. Bei der einen Hälfte dieser Kinder erstreckte sich die ärztliche Untersuchung auch auf die Genitalregion, bei der anderen Hälfte hingegen nicht. Diese mußten den Unterleib auch nicht entblößen. Fünf Minuten nach dem Ende der ärztlichen Untersuchung wurde jedes der Kinder in Gegenwart seiner Mutter aufgefordert, mit seinen eigenen Worten anzugeben, wo es der Arzt berührt hatte. Nachdem das Kind seine Angaben gemacht hatte, wurden ihm anatomische Puppen gereicht mit der Aufforderung, noch einmal anzugeben und zu demonstrieren, wo der Arzt es berührt habe.
Das Hauptergebnis der Untersuchung ist, daß Kinder dieser Altersstufe nicht unter Verwendung anatomischer Puppen befragt werden sollten. 55% der Kinder, bei denen keine Untersuchung der Genitalregion vorgenommen wurde, zeigten fälschlich Berührungen entweder der Genitalregion oder der Analregion, nachdem ihnen die Puppen für die Beantwortung der Fragen nach Berührungen des Arztes gegeben worden waren. Am häufigsten fanden sich diese falschen Angaben bei den Mädchen in dieser Gruppe. 75% der Mädchen, die keiner Untersuchung der Genitalregion unterzogen worden waren, zeigten mit Hilfe der Puppen, daß der Arzt ihre Genitalregion oder ihr Gesäß berührt habe.
Die Mehrzahl der Kinder, die während der Untersuchung nicht in der Genitalregion berührt worden waren, machte keine Äußerungen des Inhalts, daß sie dort berührt worden seien, aber nur solange sie ohne diese Puppen befragt worden sind. Wenn hingegen diese Puppen gereicht wurden, brachten fast 60% der Kinder zum Ausdruck, daß irgendetwas bei ihnen (in Scheide oder After) eingeführt worden sei, oder irgendetwas mit ihnen gemacht worden sei, das als sittlich oder strafrechtlihc bedenklich eingestuft werden muß. Irgendein Gewinn an Genauigkeit oder Zuverlässigkeit [] wurde [] nicht erreicht, vielmehr hatte die Verwendung der Puppen verhängnisvolle Folgen für die Richtigkeit der gemachten Angaben [].