Unter Sekundärschäden sind Schäden nach pädosexuellen Kontakten zu verstehen, die nicht durch den Kontakt selbst (primär) sondern durch die Reaktion der Umwelt nach der Aufdeckung hervorgerufen werden.
Zu nennen ist hier insbesondere die Reaktion der Eltern, Polizeiverhöre und Gerichtsprozeduren.
Nach welchen Mechanismen Sekundärschäden hervorgerufen werden können und wie schwer sie potentiell sein können hängt stark von der Art des sexuellen Kontakts ab. Bei Vergewaltigung dürfte eine Nichtverfolgung nach dem Motto "ist sicher nicht so schlimm gewesen" eher zu Sekundärschäden führen, bei erwünschten Kontakten die Verfolgung des Kontaktes. Bei für das Kind unbedeutenden Kontakten kann eine hysterische Überreaktion der Tat eine Bedeutung beimessen, die sie so nicht hätte. Es ist jedoch zu erwarten, daß bei freiwilligen Kontakten Sekundärschäden eine weitaus größere Rolle spielen.
Baurmann klassifiziert in seiner Untersuchung angezeigter Sexualkontakte 20% der Schadensfälle als hauptsächlich sekundäre Schäden, davon je 10% durch Eltern und Polizeiverhöre hervorgerufen. Die Studie wurde durch das Bundeskriminalamt finanziert, und die Werte als (erfreulich) niedrig charakterisiert, so daß die realen Werte eher höher als niedriger liegen dürften. Zu beachten ist außerdem, daß hier alle illegalen Sexualkontakte einschließlich Vergewaltigungen, auch Erwachsener, betrachtet wurden, und viele der Fälle nicht vor Gericht kamen. Für verhandelte oder gar verurteilte und insbesondere für freiwillige Kontakte sind sehr viel häufiger Sekundärschäden zu erwarten.
Die meisten Untersuchungen zu Schäden nach pädosexuellen Kontakten unterscheiden nicht zwischen primären und sekundären Schäden - ein verhängnisvoller methodischer Fehler. Sie sind im Einzelfall oft sicherlich schwer auseinanderzuhalten.