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Argumente zu einer Dekriminalisierung - Typ A
Unter Typ A verstehen wir
Argumente für/gegen eine Dekriminalisierung
pädosexueller Kontakte, die auf die völlige juristische und
gesellschaftliche Anerkennung dieses Verhaltens hinauslaufen, im
Unterschied zu Typ B und C.
Zugunsten einer solchen Dekriminalisierung wird lediglich bei
völlig freiwilligen Kontakten plädiert.
Hier sind zu nennen:
- Die Ablehnung des Schutzarguments aufgrund der Resultate über
mögliche Folgen pädosexueller Kontakte.
- Die positiven Auswirkungen starker emotionaler Beziehungen zu
Erwachsenen für viele betroffene Kinder.
- Die Anerkennung eines solchen Kontaktes als Beitrag zur
Sexualerziehung bzw. die Anerkennung des Nutzens einer
Sexualerziehung, die gegen heutige Gesetzgebung verstößt.
- Eine generell positive Einschätzung von Sexualität.
- Eine Anerkennung des Rechtes des Kindes auf selbstbestimmte
Sexualität auch mit Erwachsenen.
- Die Anerkennung der Sexualität eines Kindes und mit einem Kind
als normal.
- Das ethnographische Argument: In anderen Kulturen wird
Sexualität mit Kindern durchaus akzeptiert.
- Das historische Argument: Es ist noch gar nicht so lange her,
daß sexuelle Kontakte zu Kindern strafbar sind, genauer, erst seit
etwa hundert Jahren.
Übliche Gegenargumente sind:
- Gefahren bei ungeschützten Sexualkontakten.
- Die Machtdifferenz: Es wird behauptet, die Machtdifferenz
zwischen Kind und Erwachsenem mache eine freiwillige,
gleichberechtigte Beziehung unmöglich.
- Fehlende Information: Aufgrund ungenügender Information ist das
Kind nicht in der Lage, sich eine objektive Meinung zu bilden und eine
richtige Entscheidung zu treffen.
- Schäden durch Sex werden oft behauptet, sind aber nicht
nachgewiesen.