Unter Typ C verstehen wir Argumente für/gegen eine Dekriminalisierung pädosexueller Kontakte, und zwar nicht, weil man sexuelle Kontakte mit Kindern unbedingt billigt (Typ A), und auch nicht, weil man findet, daß der Staat hierbei keine Rolle mehr spielen sollte (Typ B), sondern, weil man eine andere Reaktion auf das Verhalten für wünschenswerter hält, von seiten des Staates oder der direkt Betroffenen. Der Schaden, den das strafrichtliche System anrichtet, - die Kosten also - werden für größer gehalten als der Nutzen, den eine strafrechtliche Reaktion einbringt. Außerdem wird auf bessere, nicht-strafrechtliche Reaktionsalternativen hingewiesen.
Für eine Kosten-Nutzen-analyse haben wir insbesondere die "erwünschten" Effekte:
Im Prinzip muß diese Abwägung von Nutzen und Kosten für jede Strafandrohung durchgeführt werden. Hierzu sind einige Daten erforderlich wie