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Verfolgung durch die Polizei

Verh�re von Kindern durch die Polizei sind oft sehr traumatisch f�r die Kinder.

Nach der Untersuchung von Baurmann 1983 ist in etwa einem Zehntel aller angezeigten Sexualstraftaten �berhaupt Polizeiverh�r bzw. Gerichtsverhandlungen Hauptschadensursache.

F�r einvernehmliche Kontakte, bei denen das Schadenspotential durch die sexuellen Handlungen selbst so gering ist, da� sie in dieser Studie nicht nachgewiesen werden konnte, d�rften die Verh�re somit gef�hrlicher sein als die verfolgten Handlungen selbst.

Es geht dabei gar nicht mal um offensichtlich unangemessenes Verhalten wie im Fall Sebastian Bleisch, in dem die "Opfer" sogar verhaftet, in Handschellen abgef�hrt und einer Leibesvisitation mit "Slip runter" unterzogen werden, oder wie im Fall Daniel H. ("Die Polizisten behandelten uns wie Dreck. Als ob wir Huren w�ren."; Dann steht im Protokoll: 'Das Kind beginnt zu weinen.' Es sagt nichts mehr. Ende der Einvernahme: 15.30 Uhr. 16.00 Uhr: Fortsetzung der Einvernahme. Frage des Polizisten: 'Bist du jetzt bereit, die Wahrheit zu sagen?' - 'Ja, ich bin bereit.') oder dass zeugnisverweigerungsberechtigten Kindern dieses Recht vorenthalten wird (Undeutsch 1994)

Auch wenn die Verh�rmethoden noch so nett sind - das Verh�r bleibt auf eins gerichtet: Auch gegen den Willen des Kindes Details �ber sein Intimleben zu erfahren, um diese im eigenen Ermittlungsinteresse zu verwenden. Ob und wie das Kind es verkraftet, dass eine von ihm m�glicherweise sogar geliebte Person aufgrund seiner Aussage ins Gef�ngnis kommt, interessiert die Polizei nicht - sie ist dazu verpflichtet, ohne R�cksicht auf die Intimsph�re des Kindes die Wahrheit zu ermitteln.