Bereits durch den Prozeß der Aufdeckung können Kinder leicht traumatisiert werden. Man brauch sich bloß einmal vorzustellen, wie man sich selbst fühlt, wenn Details aus dem eigenen Sexualleben an die Öffentlichkeit gelangen. Wie muß sich erst ein Kind fühlen, das im Gegensatz zu uns Erwachsenen von anderen (Eltern, Lehrern, Erziehern), die solche Handlungen mißbilligen, in viel stärkerem Maße abhängig ist als wir? Nur bei Inzest haben Kinder Zeugnisverweigerungsrecht, und selbst dann wird es ihnen faktisch oft vorenthalten, wie ein Beispiel von Undeutsch zeigt.
Meistens werden sexuelle Kontakte bekannt, weil das Kind darüber erzählt. Die geschieht oft, ohne daß das Kind dies wirklich will - es "verquatscht" sich einfach. Ist erstmal ein Verdacht geschöpft, hat das Kind gegen den z.T. mit raffinierten psychologischen Methoden vorgehenden "Kinderschützer" kaum noch eine Chance, seine Intimsphäre zu verteidigen. Ein Beispiel ist der Fall von Jessica.
Fatal sind "Aufdeckungsmethoden" wie z.B. anatomische Puppen. Untersuchungen haben gezeigt, daß unter Verwendung anatomischer Puppen fast 60% dreijähriger Kinder falsche Aussagen über Berührungen während einer ärztlichen Untersuchung machen (Bruck u.a., 1994)
Durch Verhöre der Kinder wird den Kindern oft auch vermittelt, daß die sexuellen Handlungen etwas Negatives sind. Ein Beispiel eines solchen Verhörs wird von Vogel 1988 diskutiert.
Siehe auch wie im Fall Daniel H. (Vogel 1997) Kinder wegen pornographischer Aufnahmen verhört werden (Roman: "Die Polizisten behandelten uns wie Dreck. Als ob wir Huren wären."; Dann steht im Protokoll: 'Das Kind beginnt zu weinen.' Es sagt nichts mehr. Ende der Einvernahme: 15.30 Uhr. 16.00 Uhr: Fortsetzung der Einvernahme. Frage des Polizisten: 'Bist du jetzt bereit, die Wahrheit zu sagen?' - 'Ja, ich bin bereit.')
Wenn die "Opfer" sogar verhaftet, in Handschellen abgeführt und einer Leibesvisitation mit "Slip runter" unterzogen werden wie im Fall Bleisch (Christian J.) wird es völlig pervers.