Der Aufsatz geht der Frage nach, wie das absolute Verbot sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern im Rahmen eines Sexualstrafrechts rational begr�ndet werden kann, das programmatisch ausschlie�lich auf den Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts der Individuen abhebt. Es wird aufgezeigt, warum alle drei in der Fachliteratur gemachten Vorschl�ge zur L�sung dieses Problems unzureichend sind. Am Ende der rechtssoziologischen Erw�gungen steht das ern�chternde Fazit, da� Kindern - zumindest auf der Basis des heutigen Strafrechts - kein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zugestanden werden darf, wenn sie umfassend vor sexueller Ausbeutung durch Erwachsene gesch�tzt werden sollen.